Vernehmlassung: Hohe Zustimmung zu Kulturverträgen

Die Vernehmlassung zu den Betriebsbeiträgen an die regional bedeutenden Kulturinstitutionen und zum Finanzierungsschlüssel 2024–2027 dauerte vom 5. Juli bis zum 30. September 2022. Die Vorlage fand die allgemeine Zustimmung der Regionsgemeinden. Eine Änderung gibt es bei der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen: Die Mühle Hunziken in Rubigen verzichtet freiwillig auf den Kulturvertrag 2024–2027.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Juni 2022 die Anpassung der Liste der Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung (Kantonale Kulturförderverordnung KKFV) beschlossen: 17 Kulturinstitutionen sollen einen Kulturvertrag erhalten (Streichung Berner Kammerorchester und Reberhaus Bolligen, Aufnahme Bären Buchsi, Berner Puppentheater, Kollektiv Frei_Raum / Heitere Fahne, kulturfabrikbiglen).

Die Kommission Kultur legte den Regionsgemeinden eine Senkung des tripartiten Gesamtbetrags und des Anteils der RKBM um 0,6 Prozent sowie eine Senkung des Pro-Kopf-Beitrags um 3,3 Prozent zur Vernehmlassung vor. Die Kriterien des Finanzierungsschlüssels bleiben unverändert.

61 von 75 Regionsgemeinden gaben eine Stellungnahme ab. 59 stimmten den Betriebsbeiträgen und dem Finanzierungschlüssel zu. Der Schlüssel regelt die Anteile der einzelnen Gemeinden an den Betriebsbeiträgen. Den Vernehmlassungsbericht und die Auswertung der Vernehmlassung finden Sie hier.

Mühle Hunziken verzichtet auf Betriebsbeitrag

Der Betrieb der Mühle Hunziken hat sich in den letzten Jahren so erfreulich entwickelt, dass das Konzertlokal nicht mehr auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen ist. Die Mühle Hunziken hat sich daher vor Beginn der Leistungsvertragsverhandlungen dazu entschieden, auf den gemeinsam von der Standortgemeinde Rubigen, dem Kanton Bern und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland geleisteten Betriebsbeitrag zu verzichten (mehr dazu in unserer Medienmitteilung).

Im Auftrag der Bildungs- und Kulturdirektion BKD führte die RKBM an der Regionalversammlung vom 15. Dezember 2022 eine Konsultativabstimmung zur Streichung der Mühle Hunziken von der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen durch. Die Versammlung nahm die Streichung einstimmig an. Die BKD wird die Anpassung der Liste respektive der KKFV voraussichtlich im November 2023 vollziehen. Die Finanzierungspartnerinnen danken der Mühle Hunziken für die jahrelange gute Zusammenarbeit.

Durch den Verzicht der Mühle Hunziken reduzieren sich die tripartiten Betriebsbeiträge an die neu 16 regional bedeutenden Kulturinstitutionen insgesamt um 35’000 Franken und betragen insgesamt noch 51’621’500 Franken. Für die Regionsgemeinden ist die finanzielle Auswirkung der Streichung gering.

Abstimmung zu den Kulturverträgen 2024–2027 im März 2023

Die ausgehandelten Kulturverträge 2024–2027 und der aktualisierte Finanzierungsschlüssel werden den Gemeinden an der ausserordentlichen Regionalversammlung vom 23. März 2023 zum Beschluss vorgelegt. Der erste Vertrag – jener mit Bühnen Bern – tritt am 1. Juli 2023 in Kraft, alle weiteren am 1. Januar 2024.

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