Regionale Richtpläne zeigen in einer Gesamtschau die mittel- bis langfristig angestrebte räumliche Entwicklung auf. Sie konkretisieren die eher grundsätzlichen Vorgaben der kantonalen Richt- und Sachpläne und stellen die überkommunale Abstimmung sicher. Regionale Richtpläne sind behördenverbindlich.
Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM ist für folgende regionale Richtpläne zuständig: