Mühle Hunziken verzichtet auf Kulturvertrag 2024–2027

Die Mühle Hunziken verzichtet freiwillig auf einen Leistungsvertrag für die Periode 2024–2027. Der Betrieb hat sich in den letzten Jahren so erfreulich entwickelt, dass das Konzertlokal nicht mehr auf einen Beitrag der öffentlichen Hand angewiesen ist. Die Mühle Hunziken ist seit 2016 auf der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen.

Der Regierungsrat hat im Juni 2022 die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen für die Leistungsperiode 2024–2027 beschlossen. Die Mühle Hunziken hat sich nun vor Beginn der Leistungsvertragsverhandlungen in diesem Herbst dazu entschieden, sich von der Liste streichen zu lassen. Sie verzichtet damit auf den gemeinsam von der Standortgemeinde, dem Kanton und der Region Bern-Mittelland geleisteten Betriebsbeitrag. Die Gemeinde Rubigen, die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) sowie die Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM unterstützen den Entscheid.

Selbsttragender Betrieb

Die Mühle Hunziken ist zur Überzeugung gelangt, den Betrieb ab 2024 selbsttragend zu führen. Das Kulturprogramm wurde in den vergangenen Jahren dichter, Publikumsinteresse und Auslastung erreichten neue Höchstwerte. Dank eines im Rahmen der Covid-19-Hilfen von Bund und Kanton unterstützten Transformationsprojekts konnte die Institution in unmittelbarer Nähe zum Konzertlokal zwei neue Sommerbühnen schaffen, die zusammen mit der bestehenden Bühne ein ganzjähriges Kulturangebot ermöglichen.

Konsultativabstimmung am 15. Dezember 2022

Im Auftrag der BKD führt die RKBM an der Regionalversammlung vom 15. Dezember 2022 eine Konsultativabstimmung zur Streichung der Mühle Hunziken von der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen durch.
Die Kulturverträge 2024–2027 werden den Gemeinden an der ausserordentlichen Regionalversammlung vom 23. März 2023 zum Beschluss vorgelegt. Durch die Streichung der Mühle Hunziken reduzieren sich die tripartiten Betriebsbeiträge an die neu 16 regional bedeutenden Kulturinstitutionen insgesamt um 35’000 Franken und betragen noch 51’621’500 Franken. Für die Regionsgemeinden sind die Auswirkungen gering.
Die BKD wird die Anpassung der Liste respektive der Kantonalen Kulturförderungsverordnung (KKFV) voraussichtlich im November 2023 vollziehen.

Gute Zusammenarbeit

Die Finanzierungspartnerinnen danken der Mühle Hunziken für die jahrelange gute Zusammenarbeit und sind sehr zuversichtlich, dass das Konzertlokal mit seinem attraktiven Programm weiterhin ein breites Publikum nach Rubigen locken wird.

Kontakt und weitere Auskünfte:

  • Benjamin Marti, Präsident Kommission Kultur RKBM, Telefon 079 676 46 43, erreichbar am 14. November 2022 von 13.30 bis 14.30 Uhr
  • Chrigu Stuber, Geschäftsleiter Mühle Hunziken, Telefon 079 204 42 13
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