Die Entwicklung in gewünschte Bahnen lenken

Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) liegt in aktualisierter Fassung vor. Ziel und Zweck des RGSK 2021 ist es, die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in der Region Bern-Mittelland mittel- bis langfristig aufeinander abzustimmen und in gewünschte Bahnen zu lenken. Die Regionalversammlung hat das Konzept am 17. Juni 2021 verabschiedet (siehe auch die Rubrik «Beschlüsse»).

Das RGSK schafft die Voraussetzungen, um die Region Bern-Mittelland als attraktiven Lebens- und Naturraum sowie als Wirtschaftsstandort zu stärken. Das Konzept enthält als regionaler Richtplan verbindliche Vorgaben für die Orts- und Verkehrsrichtplanungen der 76 RKBM-Gemeinden. Die Regionalkonferenz hat das aktuelle RGSK deshalb unter engem Einbezug der Gemeinden konzipiert – mit Workshops, Echoräumen, bilateralen Gesprächen und einer öffentlichen Mitwirkung im Frühling 2020.

Zentrale Neuerung: Regionales Zukunftsbild

Die RKBM misst der Beständigkeit und Generationenkohärenz des RGSK eine hohe Bedeutung zu. Das Konzept baut auf Bestehendem auf. Neu aufgenommene oder weiterentwickelte Inhalte sind auf die früheren RGSK-Generationen abgestimmt. Eine zentrale Neuerung des RGSK 2021 stellt das regionale Zukunftsbild dar, das die Entwicklungsvorstellungen der Region bis ins Jahr 2040 aufzeigt. Ein weiterer Schwerpunkt im Erarbeitungsprozess lag auf der Aktualisierung und Bereinigung der umfangreichen Massnahmenpakete aus den Vorgängerkonzepten von 2012 und 2016.

Siedlung: Fokus Siedlungsentwicklung nach innen

In den einzelnen Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr hat sich die RKBM spezifische Ziele gesetzt. So schenkt das RGSK 2021 der Siedlungsentwicklung nach innen (SEin) noch stärkere Beachtung. Das bis 2040 erwartete hohe Bevölkerungswachstum will die RKBM hauptsächlich innerhalb der bestehenden Bauzonen bewältigen. Insgesamt 50 neue Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete fanden Aufnahme im RGSK. Damit einher geht ein geringerer Bedarf an Neueinzonungen. Kriterien sind auch hier eine zentrale Lage und eine gute Erschliessung.

Im Bereich Siedlung nahm die RKBM mehrere Anliegen aus der öffentlichen Mitwirkung auf: Entwicklung einer regionalen Klimastrategie, regionale Kompensation von Fruchtfolgeflächen, regionale Planung von Sportanlagen und Definition regionaler Industrie- und Gewerbezonen. In vier neuen Massnahmenblättern gibt sie sich dazu Aufträge – analog zum erfolgreichen Pilotprojekt «Innenentwicklung – Potenziale aktivieren!», das aus einem Massnahmenblatt im RGSK von 2016 hervorgegangen ist.

Landschaft: Qualitäten sichern

Bereits im RGSK von 2016 hat die RKBM das Thema «Landschaft» vertieft. Im aktuellen Konzept stand daher eine Konsolidierung der Massnahmen im Vordergrund. Ziel ist es, die hohen landschaftlichen Qualitäten der Region zu sichern – vorab die Vielzahl an gut erreichbaren Naherholungsgebieten in der Kernagglomeration. Präzisierungen erfolgten zum «Grünen Band». Dieser Landschaftsraum rund um die Stadt Bern soll in den nächsten Jahren weiterentwickelt und durch den Bund als Modellvorhaben «Nachhaltige Raumentwicklung» unterstützt werden.

Verkehr: Multimodale Mobilität

Die 2019 verabschiedete Mobilitätsstrategie 2040 der RKBM floss ins RGSK 2021 ein. Die Region orientiert sich an der Vision einer «effizienten, nachhaltigen und vernetzten Mobilität für alle» und verfolgt vier Stossrichtungen: Neben den drei bewährten Pfeilern «Verkehr vermeiden», «Verkehr verlagern» und «Verkehr verträglich gestalten» kommt als neues Element «Verkehr vernetzen» hinzu. Die RKBM will durchgehende Verkehrsnetze schaffen. So plant sie beispielsweise ein Netz von Velohauptrouten in der gesamten Region. Um die multimodale Mobilität – die Kombination verschiedener Verkehrsmittel – zu fördern, wird die Regionalkonferenz mögliche Standorte für Mobilitäts-Hubs und Verkehrsdrehscheiben ermitteln. Schliesslich hat die RKBM im aktuellen Konzept diverse Massnahmen der letzten Generationen konkretisiert und in ihrem Reifegrad erhöht, sodass sie nun eine Mitfinanzierung durch den Bund beantragen kann.

AP 4: von hohem Interesse für die Region

Inhaltlicher Bestandteil des RGSK 2021 ist das Agglomerationsprogramm der vierten Generation (AP 4). Dieses ist für die Region von hohem Interesse: Mit den Agglomerationsprogrammen fördert der Bund Verkehrsprojekte von Städten und ihren Agglomerationen finanziell – und zwar umso mehr, je wirkungsvoller sie sind. Im AP 4 beantragt die RKBM für die Jahre 2024–2027 Massnahmen zu Kosten von rund 413 Millionen Franken. Gut die Hälfte des Betrages ist für Projekte im Bereich Fuss- und Veloverkehr vorgesehen.

Um die strikten Vorgaben des Bundes zu erfüllen, verlangt der Kanton neu separate Dokumente für die Agglomerationsprogramme. Die RKBM wird das RGSK 2021 Anfang August beim Kanton zur Genehmigung respektive – im Fall des AP 4 – zur Weiterleitung an den Bund einreichen.

Weiterführende Informationen zum RGSK 2021 finden Sie hier.

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