Die Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM beantragt den Regionsgemeinden, die neu 18 Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung in der Vertragsperiode 2028–2031 mit jährlich 6,38 Millionen Franken zu unterstützen. Der Pro-Kopf-Beitrag steigt moderat um 2,3 Prozent auf 6.49 Franken. Die Vernehmlassung zu den Betriebsbeiträgen und zum Finanzierungsschlüssel, welcher die Anteile der einzelnen Gemeinden regelt, dauert bis zum 28. August 2026.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 20. Mai 2026 beschlossen, neu das Sensorium Rüttihubelbad, das Schweizerische Blindenmuseum «anders sehen» und das Theater Szene in die Liste der Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung aufzunehmen und mit einem vierjährigen Leistungsvertrag auszustatten. Mit den bisherigen 15 Institutionen werden die Verträge erneuert.
Mit der Vernehmlassung, die am 27. Mai 2026 gestartet ist, beantragt die Kommission Kultur den Regionsgemeinden, die 18 Kulturinstitutionen in der neuen Vertragsperiode gemeinsam mit dem Kanton und den Standortgemeinden – und im Fall des Bernischen Historischen Museums (BHM) auch mit der Burgergemeinde Bern – mit insgesamt 53,8 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen. Der Kostenanteil der Regionsgemeinden beträgt wie bisher 12 Prozent. Somit entfallen auf die Regionsgemeinden 6,38 Millionen Franken. Im Vergleich zur laufenden Vertragsperiode 2024–2027 stellt dies eine Erhöhung um 4,4 Prozent dar.
Den bisherigen Kulturinstitutionen soll – bei einer aufgelaufenen Teuerung von 6,4 Prozent – ein Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent gewährt werden. Eine Ausnahme bildet das BHM, das aufgrund einer Gesamtsanierung von Mitte 2027 bis Mitte 2032 geschlossen sein wird. Während dieser Zeit wird das Angebot in angepasster Form weitergeführt, wodurch sich der Finanzbedarf des Museums entsprechend reduziert.
Neben dem Teuerungsausgleich berücksichtigen die vorgesehenen Betriebsbeiträge auch die gestiegenen Richtgagen der Berufsverbände von Kulturschaffenden sowie strukturelle Entwicklungen im Kulturbereich – etwa Nachfolgelösungen beim Wechsel der Gründergeneration einzelner Institutionen.
Der bewährte Finanzierungschlüssel wird beibehalten: Die Kategorisierung und damit die Gewichtung des Pro-Kopf-Beitrags bleiben für alle Regionsgemeinden unverändert. Der Pro-Kopf-Beitrag steigt gegenüber der laufenden Vertragsperiode 2024–2027 um 15 Rappen (2,3 Prozent) auf 6.49 Franken, liegt jedoch unter dem Niveau der Vertragsperiode 2020–2023. Die steigenden Bevölkerungszahlen tragen dazu bei, die Erhöhung des Pro-Kopf-Beitrags abzufedern.
Bis am 28. August 2026 haben die Gemeinden die Möglichkeit, zu den Anträgen der Kommission Kultur Stellung zu nehmen. Über die Verträge wird an der Regionalversammlung vom 18. März 2027 abgestimmt.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.