Kulturverträge 2028–2031

Regionale Verbundenheit durch Kultur

Die Liste der Kulturinstitutionen «von mindestens regionaler Bedeutung» verändert sich. Der Regierungsrat hat am 20. Mai 2026 beschlossen, neu das Sensorium Rüttihubelbad, das Schweizerische Blindenmuseum «anders sehen» und das Theater Szene mit einem vierjährigen Leistungsvertrag auszustatten. Mit den bisherigen 15 Institutionen werden die Verträge erneuert.

Aktuell: Vernehmlassung in der Region

Seit dem 27. Mai 2026 läuft die Vernehmlassung zu den Betriebsbeiträgen der neu 18 regional bedeutenden Kulturinstitutionen und zum Finanzierungsschlüssel, welcher die Anteile der einzelnen Gemeinden an diesen Beiträgen regelt.

Die Kommission Kultur beantragt den Regionsgemeinden, die Kulturinstitutionen in der Vertragsperiode 2028–2031 gemeinsam mit dem Kanton und den Standortgemeinden – und im Fall des Bernischen Historischen Museums (BHM) auch mit der Burgergemeinde Bern – mit insgesamt 53,8 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen. Der Kostenanteil der Regionsgemeinden beträgt wie bisher 12 Prozent. Somit entfallen auf die Regionsgemeinden 6,38 Millionen Franken. Im Vergleich zur laufenden Vertragsperiode 2024–2027 stellt dies eine Erhöhung um 4,4 Prozent dar.

Den bisherigen Kulturinstitutionen soll – bei einer aufgelaufenen Teuerung von 6,4 Prozent – ein Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent gewährt werden. Neben dem Teuerungsausgleich berücksichtigen die vorgesehenen Betriebsbeiträge auch die gestiegenen Richtgagen der Berufsverbände von Kulturschaffenden sowie strukturelle Entwicklungen im Kulturbereich.

Unveränderter Finanzierungsschlüssel

Der bewährte Finanzierungschlüssel wird beibehalten: Die Kategorisierung und damit die Gewichtung des Pro-Kopf-Beitrags bleiben für alle Regionsgemeinden unverändert. Der Pro-Kopf-Beitrag steigt gegenüber der laufenden Vertragsperiode 2024–2027 um 13 Rappen (2 Prozent) auf 6.47 Franken, liegt jedoch unter dem Niveau der Vertragsperiode 2020–2023 (6.56 Franken). Die steigenden Bevölkerungszahlen tragen dazu bei, die Erhöhung des Pro-Kopf-Beitrags abzufedern.

Projektstand

Die Gemeinden können sich bis zum 28. August 2026 zu den Anträgen der Kommission Kultur äussern. Die Verhandlungen über die Leistungsverträge zwischen den Institutionen, dem Kanton und den Standortgemeinden finden im Herbst 2026 statt und berücksichtigen die Ergebnisse der Vernehmlassung. Die Gemeinden werden an der Regionalversammlung vom 18. März 2027 über die Verträge abstimmen. Der erste Vertrag – jener mit Bühnen Bern – tritt am 1. Juli 2027 in Kraft, die weiteren am 1. Januar 2028.

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