Kulturverträge 2028–2031

Regionale Verbundenheit durch Kultur

Die Leistungsverträge mit den aktuell 15 Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung sind seit Anfang 2024 in Kraft, und schon beginnen die Vorbereitungen für die Vertragsperiode 2028 bis 2031.

Der gesamte Aushandlungsprozess erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton, Standortgemeinden und Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM. Der Prozess umfasst die Evaluation der Umfrage- und Konsultationsresultate (siehe unten), die Prüfung der Nominationsdossiers sowie eine allfällige Anpassung der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen.

Bereits gelistete Kulturinstitutionen können einen höheren Betriebsbeitrag beantragen: Nach der Prüfung der Anträge werden die einzelnen Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen verhandelt und fertiggestellt.

Projektstand

Seit dem 12. November 2024 ist die bestehende Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen bei den Regionsgemeinden in der Konsultation: In einer Online-Umfrage holt die RKBM die Nominierungs- und Streichungsanträge der Standortgemeinden sowie Rückmeldungen zur Zusammensetzung der Liste ein. Die Eingabe- und Rückmeldefrist läuft bis zum 31. März 2025.

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