Kulturverträge 2028–2031

Regionale Verbundenheit durch Kultur

Die Leistungsverträge mit den aktuell 15 Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung sind seit Anfang 2024 in Kraft. Bereits laufen die Vorbereitungen für die Vertragsperiode 2028 bis 2031.

Der gesamte Aushandlungsprozess erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton, Standortgemeinden und Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM. Der Prozess umfasst die Evaluation der Umfrage- und Konsultationsresultate, die Prüfung der Nominationsdossiers sowie eine allfällige Anpassung der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen.

Bereits gelistete Kulturinstitutionen können einen höheren Betriebsbeitrag beantragen: Nach der Prüfung der Anträge werden die einzelnen Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen verhandelt und fertiggestellt.

Projektstand

Die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) startete am 14. November 2025 ihre kantonale Konsultation zur Liste der Kulturinstitutionen 2028–2031 bei den Regionsgemeinden. Nach der Prüfung der eingegangenen Dossiers schlägt die BKD vor, alle bisherigen 15 Kulturinstitutionen auf der Liste beizubehalten und folgende zwei Institutionen zusätzlich aufzunehmen:

  • Sensorium Rüttihubelbad (Gemeinde Walkringen)
  • Theater Szene (Stadt Bern)

Beim Schweizerischen Blindenmuseum – «anders sehen» (Gemeinde Zollikofen) lehnt die BKD entgegen der Empfehlung der Kommission Kultur eine Neuaufnahme ab.

Die Kommission Kultur hält an ihrer Empfehlung an die BKD fest. Sie ist der Überzeugung, dass das Entwicklungspotenzial des landesweit einzigartigen und doch regional verwurzelten Blindenmuseums stärker zu gewichten ist als die vollständige Erfüllung der kantonalen Kriterien. Zudem hat sie sich zum Ziel gesetzt, kleinere regionale Kulturinstitutionen auf der Liste zu stärken.

Die kantonale Konsultation endete am 2. Februar 2026. Über eine Listenanpassung wird der Regierungsrat nach Auswertung der Konsultationsantworten voraussichtlich im Mai 2026 entscheiden.

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