Die Leistungsverträge mit den aktuell 15 Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung sind seit Anfang 2024 in Kraft, und schon beginnen die Vorbereitungen für die Vertragsperiode 2028 bis 2031.
Der gesamte Aushandlungsprozess erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Kanton, Standortgemeinden und Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM. Der Prozess umfasst die Evaluation der Umfrage- und Konsultationsresultate, die Prüfung der Nominationsdossiers sowie eine allfällige Anpassung der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen.
Bereits gelistete Kulturinstitutionen können einen höheren Betriebsbeitrag beantragen: Nach der Prüfung der Anträge werden die einzelnen Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen verhandelt und fertiggestellt.
Ende November 2024 erhielten die Regionsgemeinden die bestehende Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen zur Überprüfung. Drei Standortgemeinden haben je eine Kulturinstitution nominiert. Es gingen keine Streichungsanträge ein. Die Kommission Kultur der RKBM und das Amt für Kultur des Kantons Bern haben die drei Nominationsgesuche auf eine regionale Bedeutung hin geprüft. Die Kommission Kultur hat die drei Institutionen Mitte August 2025 zur Aufnahme empfohlen:
Unter Einbezug dieser Empfehlung wird die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) im Dezember 2025 den Regionsgemeinden die angepasste Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen zur Konsultation vorlegen. Der Regierungsrat wird nach Auswertung der Konsultationsantworten voraussichtlich im Juni 2026 über eine Listenanpassung entscheiden.