Regionaler Richtplan Sportanlagen: Arbeiten gehen weiter

Viele Sportanlagen im Kanton Bern weisen ein gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet auf und besitzen entsprechend regionale Bedeutung. Das im Dezember 2021 verabschiedete kantonale Sportförderungsgesetz verpflichtet die Regionen, einen regionalen Richtplan für Sportanlagen zu erarbeiten und die Abstimmung innerhalb der Region sicherzustellen. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM hat ihre 2022 gestartete Planung Anfang 2026 wieder aufgenommen.

Bereits im Anschluss an das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2021 hatte die RKBM mit ersten Vorarbeiten begonnen. Weil übergeordnete Vorgaben noch ausstanden, wurde die Planung Ende 2023 vorübergehend gestoppt. Anfang 2026 hat die RKBM die Arbeiten am regionalen Richtplan Sportanlagen erneut aufgenommen.

Der nun gestartete Prozess baut auf den bereits geleisteten Arbeiten auf. Die Gemeinden haben in Umfragen wichtige Grundlagen geliefert und werden in der weiteren Planung punktuell einbezogen. Auch kantonale Fachstellen und Sportverbände wirken mit.

Die Sportanlagen am richtigen Ort planen

Mit der Planung soll ein schlankes und wirkungsvolles Instrument entstehen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Gemeinden konkrete Mehrwerte bietet. 

Die RKBM wird in einem nächsten Schritt die Auswahlkriterien für regional bedeutende Anlagen festlegen und die regionale Strategie konkretisieren. Angesichts der hohen Hürden für neue Einzonungen ist es besonders wichtig, Sportanlagen an den richtigen Standorten zu planen und zu realisieren.

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