In der Region herrscht ein Mangel an Sportanlagen – insbesondere an solchen mit einem regionalen Charakter. Daher traten verschiedene Gemeinden mit dem Anliegen an die RKBM, sie bei der künftigen Planung von solchen Anlagen zu unterstützen. Das im Dezember 2021 verabschiedete kantonale Sportförderungsgesetz beauftragt die Regionen zudem, einen Regionalen Richtplan Sportanlagen zu erarbeiten.
Viele Sportanlagen werden gemeindeübergreifend genutzt oder haben ein regionales Einzugsgebiet und daher teilregionale Bedeutung. Angesichts der hohen Hürden für neue Siedlungserweiterungen und Einzonungen sowie der oft grossen räumlichen und infrastrukturellen Auswirkungen ist es umso wichtiger, dass die Sportanlagen regional abgestimmt und am richtigen Ort geplant und erstellt werden. Dabei stehen explizit flächensparende Mehrfachnutzungen oder Stapelungen von vorhandenen, erweiterbaren und zu erstellenden Bauten und Anlagen im Vordergrund.
Zweck des Regionalen Richtplans Sportanlagen ist es, breit abgestützte Standorte von regionaler Bedeutung zu identifizieren, an denen die Realisierung, Erweiterung oder Intensivierung der Nutzung von Sportanlagen möglich ist.
Der Regionale Richtplan Sportanlagen soll:
Im soeben gestarteten Strategieprozess wird die RKBM festlegen, in welche Richtung sich die Region in sportlicher Sicht bewegen und entwickeln will. Dabei werden übergeordnete Leitsätze mit dazugehörigen strategischen Zielen definiert. Die weiteren Arbeiten werden sich an diesen Leitsätzen und Zielen orientieren.