Die öffentliche Mitwirkung zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025 und Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5) dauerte bis Mitte März 2024. Die RKBM hat in der Zwischenzeit die knapp 150 Stellungnahmen ausgewertet und das Vorprüfungsdossier aufbereitet. Wesentliche Anpassungen gibt es etwa beim Bevölkerungspotenzial. Auch setzt die RKBM neu auf eine verstärkte integrierte Betrachtung der Landschafts- und Verkehrskorridore in der Region. Mit den Gemeinden führte sie zudem intensive Bereinigungsgespräche zu den Landschaftsschongebieten. Die Vorprüfung durch den Kanton startet Mitte Juli.
Die RKBM befragte die Gemeinden in der öffentlichen Mitwirkung zum Bevölkerungs- und Arbeitsplatzpotenzial in den im RGSK 2021 festgelegten Wohn- und Arbeitsplatzgebieten. Ziel war es, das Wachstum möglichst realistisch abzubilden, um den Lenkungsbedarf des RGSK bei den Themen Siedlung und Verkehr besser abschätzen zu können.
Insbesondere in der Kernagglomeration übertrifft das Bevölkerungswachstum die bisherigen Modellprognosen. Die Entwicklung von Wohngebieten in und um die Stadt Bern ist angesichts des konstant hohen Nachfragedrucks, der Wohnungsknappheit und des Arbeitsplatzüberhangs zu begrüssen. Sie entspricht dem Ziel der RKBM, das Bevölkerungswachstum an zentralen, gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen zu konzentrieren. In den restlichen Raumtypen bestätigten sich weitgehend die übergeordneten Modelle.
Ein weiteres Thema der Umfrage war die Streichung von Einzonungen. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden konnte die RKBM insgesamt rund 20 Einzonungen aufheben.
Neu führt die RKBM acht Teilräume ein, welche den Landschafts- und Verkehrskorridoren in der Region Bern-Mittelland entsprechen und auch die im AP4 erstmals verwendeten Fokusräume beinhalten. Dieses Vorgehen erlaubt eine integrierte räumliche Betrachtung, die einen deutlichen Mehrwert zur reinen Abhandlung der Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr bietet: Die Situations- und Trendanalyse wird konkreter im Raum lesbar. Der daraus abgeleitete räumliche Handlungsbedarf ermöglicht Querbezüge zwischen den Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr – zum Beispiel, indem von einem grösseren Bevölkerungswachstum an zentralen Lagen auf den Handlungsbedarf bei den ÖV-Kapazitäten geschlossen werden kann.
Mit 63 Prozent erreichten die Landschaftsschongebiete unter den Gemeinden die geringste Zustimmung in der Mitwirkung. Die RKBM führte daher mit allen kritischen Gemeinden Bereinigungsgespräche. Die Landschaftsschongebiete sind keine Neuerfindung des RGSK, sondern in bereits heute geltenden, zum Teil sehr alten teilregionalen Richtplänen enthalten. Die RKBM möchte diese Pläne ablösen. Sie hat deshalb die teilweise sehr detaillierten Inhalte verwesentlicht und Festlegungen, die mittlerweile auf Stufe Bund und Kanton geregelt werden, entfernt.
In den Gebieten mit Gestaltungsanforderungen lassen sich auch weiterhin zonenkonforme Gebäude erstellen. Ziel ist hier die Begrenzung der Zersiedelung durch die Auflage, neue Gebäude an bestehende Hofgruppen anzuschliessen. Die RKBM konnte die Bedenken der Gemeinden ausräumen: Das entsprechende Massnahmenblatt hält explizit fest, dass Strukturverbesserungen und Landumlegungen mit Wegenetzanpassungen möglich sind. Auch Aussiedlungen sind in Gebieten mit Gestaltungsanforderungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Sie bedürfen aber besonderer vergleichender Standortnachweise.
Während der nun startenden Vorprüfung durch den Kanton wird sich die RKBM auf die nur für das AP5 benötigten Inhalte konzentrieren: den Kartenband sowie die Berichterstattung über den Umsetzungsstand der AP-Massnahmen. Am 1. Oktober 2024 wird sie dazu eine Umfrage an die Gemeinden und Massnahmenträger:innen senden. Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt, wird die RKBM das Genehmigungsdossier erarbeiten.
Das Vorprüfungsdossier des RGSK 2025 / AP5 finden Sie ab dem 15. Juli 2024 hier.