Primäre Aufgabe des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK) ist es, die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung sorgfältig aufeinander abzustimmen und so die Region als lebenswerten Raum und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu stärken. Als regionaler Richtplan schafft das Konzept einen verbindlichen und verlässlichen Rahmen für die Ortsplanungen der 74 Mitgliedsgemeinden.
Das RGSK 2025 ist gleichzeitig das Agglomerationsprogramm (AP) der 5. Generation, umfasst Massnahmen für ein gut funktionierendes Verkehrsnetz und leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von grösseren Verkehrsprojekten in der Region. Im AP5 sind A-Massnahmen in der Höhe von rund 280 Millionen Franken aufgeführt.
Im Interesse einer stärker funktionsräumlich orientierten Planung bezieht das AP5 erstmalig auch die Freiburger Gemeinden Wünnewil-Flamatt, Ueberstorf, Bösingen und Schmitten in die Betrachtung mit ein. Sie gehören zum beitragsberechtigten Perimeter der Städte und Agglomerationen (BeSA-Perimeter) der Agglomeration Bern.
Das RGSK ist ein beständiges und langfristig ausgerichtetes Instrument. Das RGSK 2025 führt die Kerninhalte des Vorgängerkonzepts von 2021 weiter. Neue thematische Schwerpunkte werden nur ganz gezielt gesetzt.
Eine zentrale Neuerung im RGSK 2025 ist die Vertiefung des im RGSK 2021 entworfenen Konzepts der Fokusräume mit hoher Entwicklungsdynamik: In diesen Räumen wird ein deutliches Wachstum an Bevölkerung und Arbeitsplätzen erwartet. Ausserdem befinden sich dort zentrale Infrastrukturausbauprojekte sowie wichtige Verkehrsdrehscheiben. Die RKBM strebt in den Fokusräumen eine optimale Koordination zwischen Gemeinden, Kanton und Bund an.
Neu führt die RKBM acht Teilräume ein, welche den Landschafts- und Verkehrskorridoren in der Region Bern-Mittelland entsprechen. Dieses Vorgehen erlaubt eine integrierte räumliche Betrachtung, die einen deutlichen Mehrwert zur reinen Abhandlung der Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr bietet: Die Situations- und Trendanalyse wird konkreter im Raum lesbar. Der daraus abgeleitete räumliche Handlungsbedarf ermöglicht Querbezüge zwischen den Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr.
Auch das RGSK 2025 setzt im Bereich Siedlung auf eine konsequente Innenentwicklung, da Neueinzonungen nur noch eingeschränkt möglich sind. Es gilt, das vorhandene Siedlungspotenzial – schlecht genutzte Bauzonen, Baulücken oder Siedlungsbrachen – optimal auszuschöpfen.
Viel Aufwand steckte die RKBM in die Überarbeitung der Landschaftsmassnahmen. So entwickelte sie das von den Gemeinden der Kernagglomeration initiierte und vom Bund als Modellvorhaben unterstützte «Grüne Band» weiter. Zudem schuf sie zusätzliche Landschaftsschongebiete und überführte sieben bisherige teilregionale Landschaftsrichtpläne ins RGSK.
Im Bereich Verkehr wurde besonderes Augenmerk auf die Einbindung der Verkehrsdrehscheiben ins Konzept gelegt. An diesen Hubs will die RKBM Pendlerströme bündeln und auf flächeneffiziente Verkehrsträger verlagern.
Klimaanpassung und Biodiversität werden neu als Querschnittsthemen behandelt.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern genehmigte das RGSK 2025 am 22. Mai 2026. Die Inkraftsetzung erfolgt voraussichtlich Anfang Juli 2026, womit das RGSK 2025 das RGSK 2021 ablöst. Die Regionalversammlung hat das AP5 am 24. April 2025 beschlossen.