Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM erarbeitet derzeit das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025 und Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5). Ziel ist es, die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung aufeinander abzustimmen. Es baut auf dem Vorgängerkonzept von 2021 auf. Einen besonderen Akzent legt das Planungsinstrument auf Fokusräume mit hoher Entwicklungsdynamik. Bis zum 14. März 2024 läuft die öffentliche Mitwirkung.
Die Koordination der Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung ist eine anspruchsvolle Daueraufgabe der Regionalkonferenz. Zentrales strategisches Planungsinstrument ist das RGSK, das eine gesamtheitliche regionale Sichtweise ermöglicht. Die RKBM-Gemeinden erarbeiten das Konzept gemeinsam und erneuern es alle vier Jahre. Integraler Bestand des RGSK ist das Agglomerationsprogramm (AP) Verkehr und Siedlung des Bundes.
RGSK und AP bilden eine wertvolle Grundlage, um die Region als attraktiven Lebensraum und Wirtschaftsstandort wirksam weiterzuentwickeln. Mit dem Planungsinstrument bringt die RKBM eine haushälterische Bodennutzung und den Erhalt wertvoller Kultur- und Naturlandschaften mit dem erwarteten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum in Einklang. Es zeigt Lösungen für ein leistungsfähiges und sicheres Verkehrsnetz auf.
Als regionaler Richtplan macht das RGSK verlässliche und verbindliche Vorgaben für die Ortsplanungen der 74 Regionsgemeinden. Es schafft die strategische Grundlage für deren räumliche und verkehrliche Entwicklung. Das Agglomerationsprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von grösseren Verkehrsprojekten in der Region. Die Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen von 2012, 2016 und 2021 lösten insgesamt rund 500 Millionen Franken an Bundesbeiträgen aus.
Das RGSK 2025 orientiert sich wie bereits das RGSK 2021 an der Struktur des Agglomerationspro-gramms. Zukunftsbild und Strategien sollen langfristige Gültigkeit haben. Neu aufgenommene oder weiterentwickelte Inhalte sind auf die früheren Konzeptgenerationen abgestimmt. Dies entspricht dem Bedürfnis nach Planbeständigkeit von langfristig ausgerichteten behördenverbindlichen Richtplanungen. Bei den Massnahmen liegt der Schwerpunkt auf deren Weiterentwicklung und Umsetzung; dies ebenfalls auf Grundlage der Vorgängergenerationen. Im RGSK 2025 geht es dabei primär um die Aktualisierung der einzelnen Teilmassnahmen im Bereich Siedlung und Verkehr.
Eine zentrale Neuerung im RGSK 2025 ist die Vertiefung des im RGSK 2021 und AP4 entwickelten Konzepts der Fokusräume: Fokusräume sind Räume mit hoher Entwicklungsdynamik in der Region; hier rechnet man kurz-, mittel- bis langfristig mit einem verstärkten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum. Um dieses bewältigen zu können, müssen die erforderlichen verkehrlichen Anbindungen und Kapazitäten gewährleistet sein. Das bedeutet, das Wachstum so auf die Verkehrssituation abzustimmen, dass bestehende Verkehrsgefässe entweder bereits die nötigen Kapazitäten bieten oder sich solche etappenweise zusätzlich bereitstellen lassen. Gleichzeitig gilt es in den Fokusräumen, der Naherholung und dem Klima Rechnung zu tragen.
Für eine erfolgreiche Koordination der Entwicklung in den Fokusräumen ist oft eine überkommunale Gesamtschau sinnvoll. Die Gemeinden können sich in der Mitwirkung dazu äussern, ob und in welchen Fokusräumen sie eine solche Koordination durch die RKBM wünschen.
Im Bereich Siedlung sieht das RGSK 2025 die Streichung nicht mehr benötigter Einzonungen vor und nimmt die Fokusräume in die Strategie Siedlung auf. Weitere Anpassungen an der Strategie erfolgen nur punktuell.
Im Bereich Verkehr liegt der Hauptakzent auf der Einarbeitung des Schwerpunktthemas Verkehrsdrehscheiben ins Konzept. Die Strategien aus dem RGSK 2021 haben nach wie vor Gültigkeit.
Im Bereich Landschaft gibt es verschiedene Neuerungen: So wurde das von den Kerngemeinden initiierte und vom Bund als Modellvorhaben unterstützte «Grüne Band» weiterentwickelt. Zudem konkretisiert die Massnahme Landschaftsschongebiete die Vorranggebiete Kulturlandschaften und die Siedlungstrenngürtel und löst diese ab.
Neu verankert das RGSK 2025 das Thema Klima als Querschnittstrategie in allen Themenbereichen.
Im Interesse einer stärker funktionsräumlich orientierten Planung bezieht das AP5 erstmalig auch die Freiburger Gemeinden Wünnewil-Flamatt, Ueberstorf, Bösingen und Schmitten in die Betrachtung mit ein. Sie gehören zum beitragsberechtigten Perimeter der Städte und Agglomerationen (BeSA-Perimeter) der Agglomeration Bern.
Die Erarbeitung des RGSK und AP startete im Mai 2023. Bis zum 14. März 2024 sind Gemeinden, Ämter, Verbände, Parteien und die weitere Öffentlichkeit eingeladen, sich zum Bericht und den vorgeschlagenen Massnahmen zu äussern. Ende Juni 2024 wird die RKBM das Dossier beim Kanton zur Vorprüfung einreichen. Im April 2025 wird die Regionalversammlung über das RGSK und AP befinden.
Die Mitwirkungsunterlagen finden Sie hier.