Vernehmlassung zu den Kulturverträgen 2024–2027 hat begonnen

Die Liste der Kulturinstitutionen «von mindestens regionaler Bedeutung» verändert sich: Vier Institutionen werden neu auf die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen aufgenommen, zwei von der Liste gestrichen. Am 5. Juli 2022 startete die Vernehmlassung über die Betriebsbeiträge der insgesamt 17 regional bedeutenden Kulturinstitutionen und den Finanzierungsschlüssel, welcher die Anteile der einzelnen Gemeinden an den Betriebsbeiträgen regelt. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. September 2022.

Der Regierungsrat hat im Juni 2022 beschlossen, neu folgende vier Institutionen mit einem vierjährigen Leistungsvertrag auszustatten: den Bären Buchsi, das Berner Puppentheater, das Kollektiv Frei_Raum respektive die Heitere Fahne sowie die kulturfabrikbiglen. Zwei Kulturinstitutionen werden von der Liste gestrichen: das Berner Kammerorchester und das Reberhaus Bolligen. Mit den restlichen bisherigen 13 Institutionen werden die Verträge erneuert.

Mit der Vernehmlassung, die am 5. Juli gestartet ist, beantragt die Kommission Kultur den Gemeinden, in der neuen Leistungsvertragsperiode 2024–2027 die 17 Kulturinstitutionen zusammen mit dem Kanton und den Standortgemeinden – und im Falle des Bernischen Historischen Museums mit der Burgergemeinde Bern – mit insgesamt 51,6 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen. Der Kostenanteil der Regionsgemeinden soll wie bisher in der Regel 12 Prozent betragen. Somit entfallen auf die Regionsgemeinden 6,13 Millionen Franken. Im Vergleich zur laufenden Vertragsperiode 2020–2023 stellt dies eine Reduktion um 0,6 Prozent dar.

Unveränderter Finanzierungsschlüssel

Der Finanzierungsschlüssel regelt die Anteile der einzelnen Gemeinden an den Betriebsbeiträgen. Er wurde für die Leistungsvertragsperiode 2020–2023 überarbeitet und von der Kommission Kultur für zukunftsfähig befunden. Der Finanzierungschlüssel 2024–2027 soll dem Stetigkeitsprinzip folgend gegenüber der laufenden Periode unverändert bleiben.

Bei 71 von 75 Regionsgemeinden bleibt die Kategorisierung – und somit die Gewichtung des Pro-Kopf-Beitrags – gegenüber der Vertragsperiode 2020–2023 bestehen. Obwohl neu 17 Institutionen Unterstützung erhalten, fällt der Pro-Kopf-Beitrag aufgrund des kleineren Gesamtbetrags und des Bevölkerungswachstums um 3,3 Prozent tiefer aus.

Vernehmlassung bis zum 30. September 2022

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, bis zum 30. September 2022 im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zu den Anträgen der Kommission Kultur zu nehmen. Die Leistungsvertragsverhandlungen zwischen den Institutionen, dem Kanton, der Regionalkonferenz und den Standortgemeinden finden im Herbst 2022 statt. Die Vernehmlassungsresultate werden in der gemeinsamen Aushandlung der Leistungsverträge berücksichtigt.

Die Gemeinden werden an der ausserordentlichen Regionalversammlung im März 2023 über die Verträge abstimmen können. Der erste Vertrag – jener mit Bühnen Bern – tritt am 1. Juli 2023 in Kraft, die weiteren am 1. Januar 2024.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen