Der Kanton Bern hat das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Bern-Mittelland 2025 am 22. Mai 2026 genehmigt. Damit verfügt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM über ein aktuelles, behördenverbindliches Planungsinstrument, um die Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln. Bei drei Massnahmen verlangt der Kanton noch Nachweise. Die RKBM kann sie daher erst später zur Genehmigung einreichen.
Primärer Zweck des RGSK ist es, die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung der Region sorgfältig aufeinander abzustimmen und in die gewünschten Bahnen zu lenken: Mit dem RGSK bringt die RKBM eine haushälterische Bodennutzung und den Erhalt wertvoller Landschaften mit einem moderaten Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum in Einklang. Gleichzeitig umfasst das Konzept Massnahmen für ein leistungsfähiges und sicheres Verkehrsnetz. Als regionaler Richtplan schafft das RGSK einen verbindlichen Rahmen für die kommunalen Orts- und Verkehrsplanungen.
Die Genehmigung des RGSK 2025 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) markiert für die RKBM einen Meilenstein: In einem mehrjährigen, intensiven Prozess hat die Regionalkonferenz das Konzept zusammen mit ihren 74 Mitgliedsgemeinden sowie kantonalen Fachstellen entwickelt. Dabei legte sie grossen Wert auf Beständigkeit und Generationenkohärenz: Das RGSK 2025 führt die Kerninhalte der Vorgängerkonzepte von 2016 und 2021 fort und setzt nur ganz gezielt neue thematische Schwerpunkte.
Eine zentrale Neuerung des RGSK 2025 ist die Vertiefung des im RGSK 2021 entworfenen Konzepts der Fokusräume mit hoher Entwicklungsdynamik: In diesen Gebieten rechnet die RKBM mit einem besonders starken Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen. Zudem befinden sich in diesen Räumen zentrale Infrastrukturausbauprojekte sowie wichtige Verkehrsdrehscheiben. Die RKBM strebt daher eine optimale Koordination zwischen Gemeinden, Kanton und Bund an.
Mit dem RGSK 2025 werden die Themen «Klimaanpassung» und «Biodiversität» neu zudem als Querschnittsstrategien in allen Bereichen (Siedlung, Landschaft und Verkehr) verankert.
Im Bereich Siedlung setzt die Regionalkonferenz auf eine konsequente Siedlungsentwicklung nach innen. Nicht mehr benötigte Einzonungen wurden gestrichen. Zudem investierte die RKBM viel Aufwand in die Überarbeitung der Landschaftsmassnahmen. So schuf sie zusätzliche Landschaftsschongebiete und überführte sieben bisherige teilregionale Landschaftsrichtpläne ins RGSK. Ausserdem entwickelte sie das von den Gemeinden der Kernagglomeration initiierte und vom Bund als Modellvorhaben unterstützte «Grüne Band» weiter.
Im Bereich Verkehr wurde besonderes Augenmerk auf die Einbindung der Verkehrsdrehscheiben ins Konzept gelegt. An diesen Knotenpunkten will die RKBM Pendlerströme bündeln und auf flächeneffiziente Verkehrsträger verlagern.
Insgesamt umfasst das RGSK 2025 rund 500 Massnahmen – über die Hälfte davon aus dem Bereich Siedlung. Zu den drei wichtigen Massnahmen «Bern, CSL/Stadion Wankdorf», «Münsingen, Hunzigenstrasse» und «Ostermundigen, Bolligen, Regionaler Fussballcampus Rörswil» äussert der Kanton Vorbehalte und verlangt weitere Abklärungen.
Beim Erweiterungsprojekt der Firma CTA an der Hunzigenstrasse in Münsingen gelten hohe Anforderungen an die Ortsbild- und Landschaftsqualität: Mit «Münsingen, Anstalt» befindet sich ein schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung in der Nachbarschaft. Der künftige Fussballcampus Region Bern in Rörswil liegt in einem Schutzperimeter, der zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung gehört. In beiden Fällen sind Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) sowie – im Fall des Fussballcampus – der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) notwendig. Beim Stadion Wankdorf als verkehrsintensivem Vorhaben wird der Kanton für den erforderlichen Nachweis zunächst neue Verkehrszählungen durchführen.
Die drei Massnahmen sind daher vorerst von der Genehmigung ausgenommen. Der Kanton stellt eine Genehmigung in Aussicht, sobald die geforderten Nachweise vorliegen.
Alle Unterlagen zum RGSK 2025 (Bericht, Massnahmenblätter etc.) finden Sie hier.
Parallel zum RGSK 2025 hat die RKBM das Agglomerationsprogramm Bern der 5. Generation (AP5) entwickelt. Dieses ist für die Region Bern-Mittelland von hohem Interesse: Mit den Agglomerationsprogrammen fördert der Bund Verkehrsinfrastrukturprojekte von Städten und ihren Agglomerationen finanziell – und zwar umso mehr, je wirkungsvoller sie sind. Im AP5 beantragt die RKBM für den Zeitraum 2028–2031 Massnahmen in der Höhe von rund 235 Millionen Franken. Neu umfasst das Programm auch die vier Freiburger Gemeinden Wünnewil-Flamatt, Ueberstorf, Bösingen und Schmitten. Der Bund wird das AP5 zu einem späteren Zeitpunkt genehmigen.