Das regionale Basisstrassennetz stammt in seiner aktuellen Version aus dem Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2016. Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM hat daher in einer Studie überprüft, ob das Netz in einem Zustand 2025+ weiterhin seiner Funktion gerecht wird oder ob Schwachstellen bestehen. Punktuell schlägt die Studie zweckmässige Anpassungen vor. Bis zum 31. Januar 2024 läuft die öffentliche Mitwirkung.
Mit dem regionalen Basisstrassennetz wird im Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) die verkehrliche Funktion von Strassen dargestellt und räumlich verortet. Die Strecken des Netzes kanalisieren den Verkehr und dienen der übergeordneten Verkehrslenkung. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der Gemeinden und weiterer wichtiger Punkte – wie etwa der kantonalen Entwicklungsschwerpunkte (ESP) – sowie deren Verbindung untereinander und zu den Anschlüssen des Nationalstrassennetzes sicherzustellen. Das Basisstrassennetz ist primär auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) ausgerichtet, umfasst aber auch allfällige weitere Funktionalitäten für den öffentlichen Verkehr (ÖV) und den Fuss- und Veloverkehr.
Seit der letzten Aktualisierung 2016 haben sich einige, insgesamt jedoch überschaubare Veränderungen im Strassennetz der Region Bern-Mittelland ergeben. Die für den Strassenverkehr relevanten Neuerungen wurden zusammen mit den aktuellen Infrastrukturvorhaben, deren Umsetzung bis ca. 2025 erfolgt, ins Basisstrassennetz eingepflegt.
Im Fokus der Studie standen neben einer Schwachstellenanalyse aber vor allem Fragen zu potenziellen Anpassungen am Netz. Die RKBM prüfte in einem ersten Schritt die Streichung, Verlegung oder Neuaufnahme von Netzelementen. In einem weiteren Schritt wurden mittels Modelldurchläufen die Auswirkungen dieser Anpassungen aufgezeigt und in Bezug auf die Zielsetzungen der Region – unter anderem aus der Mobilitätsstrategie Region Bern-Mittelland 2040 – bewertet.
Die wichtigsten Resultate der Studie sind:
Der Studie beigelegt ist eine separate Empfehlung für Gemeinden, welche Tempo 30 oder Tempo 40 auf Strecken des regionalen Basisstrassennetzes einführen wollen. Diese Beilage hat zum Ziel, grundsätzliche Kriterien zur Eignung von solchen Temporeduktionen aufzuzeigen und damit innerhalb der Region eine Harmonisierung bei der Umsetzung von Strecken mit Tempo 30 oder 40 zu fördern.
Diese Aktualisierung des regionalen Basisstrassennetzes ist behördenverbindliche Grundlage für das RGSK 2025 / Agglomerationsprogramm der 5. Generation. Die öffentliche Mitwirkung zur Studie dauert vom 7. November 2023 bis zum 31. Januar 2024. Die Mitwirkungsunterlagen finden Sie ab sofort hier.
Thomas Iten, Präsident Kommission Verkehr RKBM, Telefon 031 930 14 14