Neues Verkehrs- und Siedlungskonzept für die Region

Der Kanton Bern hat das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2021 am 24. Februar 2022 genehmigt. Damit endet ein mehrjähriger, aufwendiger Erarbeitungsprozess. Das behördenverbindliche Planungsinstrument schafft die Voraussetzungen, um die Region Bern-Mittelland als attraktiven Lebens- und Naturraum sowie prosperierenden Wirtschaftsstandort zu stärken.

Ziel und Zweck des soeben genehmigten RGSK 2021 ist es, die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung in der Region Bern-Mittelland mittel- bis langfristig aufeinander abzustimmen und in gewünschte Bahnen zu lenken. Das Konzept enthält als regionaler Richtplan verbindliche und verlässliche Vorgaben für die kommunalen Orts- und Verkehrsrichtplanungen.

Enger Einbezug der Regionsgemeinden

Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM hat das RGSK 2021 zusammen mit ihren derzeit 75 Mitgliedsgemeinden konzipiert. Die enge Beteiligung mit Workshops, Echoräumen, bilateralen Gesprächen und der öffentlichen Mitwirkung im Frühling 2020 machte sich bezahlt: Die Regionalversammlung verabschiedete das RGSK am 17. Juni 2021 einstimmig – ein starkes Signal der Gemeinden für die gemeinsame Gestaltung der Region.

Neues regionales Zukunftsbild

Die RKBM misst der Beständigkeit und Generationenkohärenz der RGSK eine hohe Bedeutung zu: Das aktuelle Konzept baut auf Bestehendem auf, neu aufgenommene oder weiterentwickelte Inhalte sind auf die RGSK von 2012 und 2016 abgestimmt. Eine zentrale Neuerung stellt das regionale Zukunftsbild dar, das die Entwicklungsvorstellungen der Region bis ins Jahr 2040 aufzeigt. Ein weiterer Fokus lag auf der Bereinigung der umfassenden Massnahmenpakete aus den Vorgängerkonzepten.

Siedlungsentwicklung nach innen

Im RGSK 2021 setzt die RKBM auf eine konsequente Siedlungsentwicklung nach innen. Das bis 2040 erwartete hohe Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum soll hauptsächlich innerhalb der bestehenden Bauzonen bewältigt werden. Den Innenentwicklungsgebieten (129 Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiete sowie 34 Schwerpunkte in eingezonten Gebieten) stehen 72 Neueinzonungen gegenüber – auch diese liegen jedoch an zentralen, gut erschlossenen Lagen und sind räumlich gesehen zumeist Innenentwicklungsgebiete.

Die RKBM will zudem die hohen landschaftlichen Qualitäten der Region sichern – vorab die Vielzahl an gut erreichbaren Naherholungsgebieten in der Kernagglomeration. Weiterentwickelt wird das «Grüne Band». Der Bund wird diesen Landschaftsraum rund um die Stadt Bern als Modellvorhaben «Nachhaltige Raumentwicklung» unterstützen.

Vernetzte Mobilität

Im Bereich Verkehr orientiert sich die RKBM an der 2019 verabschiedeten Mobilitätsstrategie 2040. Darin hat sie die Vision einer «effizienten, nachhaltigen und vernetzten Mobilität für alle» formuliert und vier strategische Stossrichtungen festgehalten: Neben den drei bewährten Pfeilern «Verkehr vermeiden», «Verkehr verlagern» und «Verkehr verträglich gestalten» (3V-Strategie) kommt als neues Element «Verkehr vernetzen» hinzu. Die RKBM will durchgehende Verkehrsnetze schaffen. So plant sie etwa ein Netz von Alltagsvelorouten in die Kernagglomeration. Um die multimodale Mobilität – die Kombination verschiedener Verkehrsmittel – zu fördern, wird die Regionalkonferenz mögliche Standorte für Mobilitäts-Hubs ermitteln. Der Bahnhof Bern bleibt die wichtigste Drehscheibe zwischen Fern-, Regional- und städtischem ÖV. Ergänzend werden die drei S-Bahnhöfe Bern Europaplatz, Bern Wankdorf und Ostermundigen zu Mobilitätszentren ausgebaut.

Agglomerationsprogramm der vierten Generation (AP4)

Inhaltlicher Bestandteil des RGSK 2021 ist das Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung der vierten Generation (AP4). Dieses ist für die Region Bern-Mittelland von hohem Interesse: Mit den Agglomerationsprogrammen fördert der Bund Verkehrsprojekte von Städten und ihren Agglomerationen finanziell – und zwar umso mehr, je wirkungsvoller sie sind. Im AP4 beantragt die RKBM für die Jahre 2024–2027 Massnahmen in der Höhe von rund 413 Millionen Franken. Gut die Hälfte des Betrags ist für Projekte im Bereich Fuss- und Veloverkehr vorgesehen. Die Genehmigung des AP4 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den Bund.

Alle Unterlagen zum RGSK 2021 (Bericht, Massnahmenblätter etc.) finden sich hier.

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland

  • Jörg Zumstein, Präsident Kommission Raumplanung, Telefon 079 218 77 66
  • Thomas Iten, Präsident Kommission Verkehr, Telefon 031 930 14 14
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