Leicht tiefere Beiträge für die Kulturverträge 2024–2027

Die Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM beantragt den 75 Regionsgemeinden, die Betriebsbeiträge für die neu 17 Kulturinstitutionen «von mindestens regionaler Bedeutung» in der Vertragsperiode 2024–2027 um insgesamt 0,6 Prozent zu senken. Der Pro-Kopf-Beitrag fällt aufgrund des kleineren Gesamtbetrags und des Bevölkerungswachstums um 3,3 Prozent tiefer aus. Die Vernehmlassung dauert vom 5. Juli bis zum 30. September 2022.

Der Regierungsrat hat im Juni 2022 beschlossen, neu folgende vier Institutionen aus der Region Bern-Mittelland mit einem vierjährigen Leistungsvertrag auszustatten: den Bären Buchsi, das Berner Puppentheater, das Kollektiv Frei_Raum respektive die Heitere Fahne sowie die kulturfabrikbiglen. Zwei Kulturinstitutionen werden von der Liste gestrichen: das Berner Kammerorchester und das Reberhaus Bolligen. Mit den restlichen bisherigen 13 Institutionen werden die Verträge erneuert.

Leicht reduzierter Gesamtbetrag

Die Kommission Kultur beantragt den Regionsgemeinden, in der neuen Periode die 17 Kulturinstitutionen zusammen mit dem Kanton und den Standortgemeinden – im Falle des Bernischen Historischen Museums auch mit der Burgergemeinde Bern – mit insgesamt 51,6 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen. Der Kostenanteil der Regionsgemeinden soll wie bisher in der Regel 12 Prozent betragen. Somit entfallen auf die Regionsgemeinden 6,13 Millionen Franken. Im Vergleich zur laufenden Vertragsperiode 2020–2023 stellt dies eine Reduktion um 0,6 Prozent dar.

Dieser leicht tiefere Gesamtbeitrag ist vorab auf einen Sparauftrag der Stadt Bern zurückzuführen: Das Berner Stadtparlament machte die Vorgabe, bei den tri- respektive quadripartit unterstützten städtischen Kulturinstitutionen insgesamt den Betrag von 250’000 Franken einzusparen. Da die Anteile der einzelnen Finanzierungspartner in einem festen prozentualen Verhältnis zueinanderstehen, hat die Sparvorgabe der Standortgemeinde auch tiefere Beiträge bei den übrigen Beitraggebern zur Folge. Um das Sparziel zu erreichen, will die Stadt Bern nur Subventionen von mehr als 1 Million Franken kürzen. Die Kommission Kultur trägt das Vorgehen der Stadt und die entsprechenden Auswirkungen auf die beiden grössten regional bedeutenden Kulturinstitutionen Bühnen Bern (ehemals Konzert Theater Bern) und Bernisches Historisches Museum mit.

Beibehaltung der bisherigen Betriebsbeiträge

Verschiedene bisher auf der Liste aufgeführte Kulturinstitutionen haben um eine Erhöhung von insgesamt 1,57 Millionen Franken ersucht. Der enge finanzielle Spielraum der Beitraggeber lässt dies jedoch nicht zu. Einzig BeJazz erhält eine Erhöhung um 10’000 Franken zur Anpassung der Musikergagen in Richtung branchenüblicher Tarife.

Die vier neuen Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung haben um Betriebsbeiträge angesucht, die höher sind als die bisherige Unterstützung der öffentlichen Hand. Die Finanzgeber haben sich darüber verständigt, allen neuen Institutionen den beantragten Beitrag zur Konsolidierung zu gewähren.

Unveränderter Finanzierungsschlüssel und tieferer Pro-Kopf-Beitrag

Der Finanzierungsschlüssel regelt die Anteile der einzelnen Gemeinden an den Betriebsbeiträgen. Er wurde für die Leistungsvertragsperiode 2020–2023 überarbeitet und von der Kommission Kultur für zukunftsfähig befunden. Der Finanzierungschlüssel 2024–2027 soll dem Stetigkeitsprinzip folgend gegenüber der laufenden Periode unverändert bleiben. Bei 71 von 75 Regionsgemeinden bleibt die Kategorisierung – und somit die Gewichtung des Pro-Kopf-Beitrags – gegenüber der Vertragsperiode 2020–2023 bestehen.

Der Pro-Kopf-Beitrag sinkt gegenüber der laufenden Vertragsperiode um 3,3 Prozent. Die Gründe dafür sind zum einen der reduzierte Gesamtbetrag, zum anderen das regionale Bevölkerungswachstum um 2 Prozent.

Die weiteren Schritte

Die Regionsgemeinden haben die Möglichkeit, bis zum 30. September 2022 Stellung zu den Anträgen der Kommission Kultur zu nehmen. Die Leistungsvertragsverhandlungen zwischen den Institutionen, dem Kanton, der Regionalkonferenz und den Standortgemeinden finden im Herbst 2022 statt. Es folgt das Beschlussverfahren: Für die Regionsgemeinden ist die Beschlussfassung an der ausserordentlichen Regionalversammlung im März 2023 geplant, mit anschliessender Referendumsfrist. Der erste Kulturvertrag 2024–2027 – jener mit Bühnen Bern – wird am 1. Juli 2023 in Kraft treten, die übrigen am 1. Januar 2024.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier abrufbar.

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland:

  • Benjamin Marti, Präsident Kommission Kultur, Telefon 079 676 46 43, heute Dienstag erreichbar von 14.00–15.00 Uhr
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen