Regionalversammlung stimmt über Kulturverträge ab

Die Kommission Kultur beantragt der Regionalversammlung vom 14. März 2019, in der Periode 2020–2023 die 15 Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung mit 6,16 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen. Weiteres wichtiges Geschäft der Versammlung ist das Regionale Förderprogramm 2020–2023 der Regionalpolitik. Es setzt die Leitplanken für die künftige Projektförderung im ländlichen Raum.

Der Regionalversammlung werden am 14. März 2019 in Köniz die Kulturverträge 2020–2023 zum Beschluss vorgelegt. Die aktuellen Leistungsverträge mit 13 Kulturinstitutionen «von mindestens regionaler Bedeutung» laufen 2019 aus. Derzeit zahlen die Gemeinden der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM jährlich Beiträge in der Höhe von 5,99 Millionen Franken.

Künftig 15 Kulturinstitutionen

Im Mai 2018 nahm der Regierungsrat auch das Swiss Jazz Orchestra in Bern und das Schlossmuseum Jegenstorf auf die Liste der Kulturinstitutionen «von mindestens regionaler Bedeutung» auf. Die neu 15 Institutionen sollen in der nächsten Periode von den Regionsgemeinden insgesamt 6,16 Millionen Franken jährlich erhalten. Darin eingerechnet sind Beitragserhöhungen bei sieben Kulturinstitutionen. Der Kostenanteil der Regionsgemeinden an den Betriebsbeiträgen beträgt unverändert 12 Prozent.

Leicht tieferer Pro-Kopf-Beitrag

Der Gesamtbetrag fällt gegenüber der Vertragsperiode 2016–2019 um 2,8 Prozent höher aus. Dennoch sinkt der Pro-Kopf-Beitrag für die Regionsgemeinden durchschnittlich um 1,3 Prozent. Der Grund dafür liegt im Bevölkerungswachstum in den letzten vier Jahren.

Für die Aufteilung der Kosten unter den Regionsgemeinden verwendet die Kommission Kultur einen neuen differenzierten und zukunftsfähigen Finanzierungsschlüssel. Der bisherige Schlüssel basiert auf mittlerweile veralteten Grundlagen.

Tragfähige Lösung

Der Kommission Kultur sei es gelungen, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, bilanziert Kommissionspräsident Benjamin Marti. Mit den neuen Verträgen würden die Kulturinstitutionen für die nächsten vier Jahre eine gewisse Sicherheit und Stabilität bekommen – und auch Anerkennung und Wertschätzung für ihre bisherige Arbeit. «Die Region Bern-Mittelland erhält ein vielseitiges und attraktives Kulturangebot, das bereichernd ist für die Menschen, die hier leben und arbeiten. Dies zu Kosten, die für die Gemeinden gegenüber der aktuellen Vertragsperiode vertretbar sind.»

Förderstrategie der Regionalpolitik für die Jahre 2020–2023

Die 55 Gemeinden der Teilkonferenz Regionalpolitik befassen sich am 14. März 2019 mit dem Regionalen Förderprogramm 2020–2023. Dieses Programm gibt der Regionalpolitik Bern-Mittelland den Rahmen für ihre Projektförderung vor. Mit den drei Förderschwerpunkten «Erlebnis – Natur – Bewegung», «Erneuerbare Energien» sowie «Wirtschaft – Bildung – Soziales» setzt es auf Kontinuität. Diese drei bereits fürs Vorgängerprogramm definierten Schwerpunkte haben sich in der Praxis bewährt. In der öffentlichen Mitwirkung im November 2018 stiess das neue Förderprogramm auf hohe Akzeptanz.

Alle Unterlagen zur Regionalversammlung vom 14. März 2019 finden Sie hier.

Auskünfte zu den Kulturverträgen 2020–2023:

  • Benjamin Marti, Präsident Kommission Kultur, Telefon 031 818 22 02 (erreichbar am 11. Februar 2019 bis 11.30 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr)
  • Michael Achermann, Fachbereichsleiter Kultur, Telefon 031 370 40 70

Auskünfte zum Regionalen Förderprogramm 2020–2023:

  • Stefan Lehmann, Präsident Kommission Regionalpolitik, Telefon 079 218 47 93
  • Claudia Bommer, Fachbereichsleiterin Regionalpolitik, Telefon 079 268 71 02
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