Neuer Finanzierungsschlüssel für Kulturverträge 2020–2023

Die Gemeinden der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM stimmten in der Vernehmlassung den Eckwerten der Kulturverträge 2020–2023 mehrheitlich zu. Vor allem bei eher ländlich geprägten Gemeinden stiess die Vorlage jedoch auf Ablehnung. Die Kommission Kultur trägt den Eingaben der Gemeinden Rechnung und ändert den vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel ab. Im Rahmen einer Kurzkonsultation bis am 28. November 2018 können sich die Gemeinden dazu äussern.

Vom 30. Mai bis 31. August 2018 führte die Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM eine Vernehmlassung zu den Kulturverträge 2020–2023 durch. Zur Prüfung standen die Beitragshöhen an die 15 regional bedeutenden Kulturinstitutionen sowie der Finanzierungsschlüssel, der die Aufteilung der Kosten unter den Regionsgemeinden regelt.

Die Beteiligung der Gemeinden in der Vernehmlassung war hoch: 68 der angeschriebenen 80 Gemeinden reichten eine Stellungnahme ein.

Die Vorlage stiess mehrheitlich auf Zustimmung. Doch nahm die Kommission auch eine starke Minderheit zur Kenntnis, welche die Vorlage ablehnt. Insbesondere der aktualisierte Finanzierungsschlüssel bringt für einige Gemeinden Mehrbelastungen, die nicht akzeptiert werden. Der vorgesehene «Abfederungsmechanismus für Härtefälle» entfaltete die gewünschte Wirkung nicht.

Anpassungen beim Finanzierungsschlüssel

Die Kommission Kultur hat deshalb entschieden, den Finanzierungsschlüssel zu überarbeiten und die neue Variante den Gemeinden in einer Kurzkonsultation vorzulegen.

Diese Variante trägt dem Argument vieler Gemeinden Rechnung, dass die Gemeinden in unterschiedlichen Politikbereichen unterschiedlich kategorisiert würden. Neu wird berücksichtigt, dass einige Gemeinden – obwohl sie vom Bundesamt für Statistik BFS als Agglomerationsgemeinden eingestuft werden – bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben nicht beitragsberechtigt im Programm Agglomerationsverkehr des Bundes sind. Somit wird eine Praxis aus dem Politikbereich Verkehr für die Kultur übernommen. Die betroffenen Gemeinden werden um eine Kategorie tiefer eingeteilt.

Damit steigt der durchschnittliche Pro-Kopf-Beitrag pro Kategorie gegenüber der Vernehmlassungsvariante leicht an, liegt aber immer noch unter dem Niveau der Kulturverträge 2016–2019. Die meisten Gemeinden, die als Härtefall galten, werden neu deutlich entlastet. Der Abfederungsmechanismus fällt daher weg.

An der Höhe der Betriebsbeiträge für die Kulturinstitutionen hält die Kommission Kultur hingegen fest. Eine Neuverhandlung des mit den Finanzierungspartnern und den Kulturinstitutionen ausgehandelten Kompromisses würde zu unverhältnismässig grossen Verwerfungen führen.

Kurzkonsultation bis 28. November 2018

Die Kommission legt den neuen Finanzierungsschlüssel den Gemeinden im Rahmen einer Kurzkonsultation bis am 28. November 2018 zur Beurteilung vor. Die Regionalversammlung wird wie vorgesehen am 14. März 2019 über die Verträge beschliessen können.

Der Bericht mit der Auswertung zur Vernehmlassung sowie den Ausführungen zur Kurzkonsultation ist auf der Website der RKBM abrufbar.

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland:

  • Benjamin Marti, Präsident Kommission Kultur, Telefon 031 818 22 02 (erreichbar am 22. Oktober 2018 bis 14 Uhr)
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