Grünes Licht für den Regionalen Richtplan ADT

Die Region Bern-Mittelland verfügt ab sofort über einen rechtsgültigen Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT). Der Kanton Bern hat den Richtplan am 12. Dezember 2017 genehmigt. Mit der Planung stellt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM sicher, dass für die Bauwirtschaft in der Region langfristig genügend Abbau- und Deponiereserven vorhanden sind. Die Regionalversammlung der RKBM hat den Richtplan ADT bereits am 22. Juni 2017 verabschiedet.

Die Genehmigung des Regionalen Richtplans ADT durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bildet den Abschluss eines rund fünfjährigen, aufwendigen Planungsprozesses. Bereits im Herbst 2012 startete die RKBM eine Gesamtrevision ADT und übernahm damit eine Pionierrolle im Kanton. Die zentralen Ziele der Planung:

  • Zusammenführung und Aktualisierung der bestehenden teilregionalen Richtplanungen
  • Flächendeckende Betrachtung der ADT-Situation über den ganzen Perimeter der RKBM
  • Sicherstellung einer langfristigen Ver- und Entsorgung in der Region (Planungshorizont: 30 bis 45 Jahre)
  • Schliessung von Deckungslücken mit Standorterweiterungen oder neuen Abbau- und Deponiestandorten
  • Vermeidung von unnötigen Transporten (Prinzip der kurzen Wege)

12 Standorte mit Koordinationsstand «Festsetzung»

Die RKBM hat im Richtplan ADT 30 Standorte festgelegt, welche Teil des Ver- und Entsorgungskonzepts sind und in dieser Funktion eine Rolle für die zukünftige Sicherung der Rohstoff- und Ablagerungsreserven übernehmen. 12 Standorte haben den Koordinationsstand «Festsetzung»; sie dienen der unmittelbaren Reservesicherung für die nächsten Jahre. Drei Standorte sind als Reservestandorte bezeichnet; sie lassen sich innert nützlicher Frist ersatzweise aktivieren. Alle weiteren Standorte stellen langfristig die Ver- und Entsorgung sicher.

Voraussetzung für Nutzungsplanung auf kommunaler Ebene

Die Festsetzung eines Standorts im Regionalen Richtplan ist Voraussetzung für die Planung auf kommunaler Ebene. In einer Nutzungsplanung legen die Gemeinde und das Unternehmen – in Abstimmung mit der Grundeigentümerschaft – die detaillierten Rahmenbedingungen für einen Kiesabbau, eine Aushub- oder Inertstoffdeponie fest. Sagt die kommunale Stimmbevölkerung Ja zur Planung, hat als letzter Schritt die Genehmigung durch den Kanton zu erfolgen.

Alle Unterlagen zum Regionalen Richtplan ADT (Behördenverbindliche Festlegungen mit Koordinationsblättern, Richtplankarte, Erläuterungsbericht etc.) finden sich unter: www.bernmittelland.ch

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland:

  • Jörg Zumstein, Präsident Kommission Raumplanung, Telefon 031 328 35 35
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