Die Region Bern-Mittelland verfügt ab sofort über einen rechtsgültigen Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT). Der Kanton Bern hat den Richtplan am 12. Dezember 2017 genehmigt. Mit der Planung stellt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM sicher, dass für die Bauwirtschaft in der Region langfristig genügend Abbau- und Deponiereserven vorhanden sind. Die Regionalversammlung der RKBM hat den Richtplan ADT bereits am 22. Juni 2017 verabschiedet.
Die Genehmigung des Regionalen Richtplans ADT durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bildet den Abschluss eines rund fünfjährigen, aufwendigen Planungsprozesses. Bereits im Herbst 2012 startete die RKBM eine Gesamtrevision ADT und übernahm damit eine Pionierrolle im Kanton. Die zentralen Ziele der Planung:
Die RKBM hat im Richtplan ADT 30 Standorte festgelegt, welche Teil des Ver- und Entsorgungskonzepts sind und in dieser Funktion eine Rolle für die zukünftige Sicherung der Rohstoff- und Ablagerungsreserven übernehmen. 12 Standorte haben den Koordinationsstand «Festsetzung»; sie dienen der unmittelbaren Reservesicherung für die nächsten Jahre. Drei Standorte sind als Reservestandorte bezeichnet; sie lassen sich innert nützlicher Frist ersatzweise aktivieren. Alle weiteren Standorte stellen langfristig die Ver- und Entsorgung sicher.
Die Festsetzung eines Standorts im Regionalen Richtplan ist Voraussetzung für die Planung auf kommunaler Ebene. In einer Nutzungsplanung legen die Gemeinde und das Unternehmen – in Abstimmung mit der Grundeigentümerschaft – die detaillierten Rahmenbedingungen für einen Kiesabbau, eine Aushub- oder Inertstoffdeponie fest. Sagt die kommunale Stimmbevölkerung Ja zur Planung, hat als letzter Schritt die Genehmigung durch den Kanton zu erfolgen.
Alle Unterlagen zum Regionalen Richtplan ADT (Behördenverbindliche Festlegungen mit Koordinationsblättern, Richtplankarte, Erläuterungsbericht etc.) finden sich unter: www.bernmittelland.ch