Mit dem
Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) stellt die
Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM sicher, dass für die Bauwirtschaft in
der Region in den nächsten 30 bis 45 Jahren genügend Rohstoffe sowie
Deponievolumen vorhanden sind.
Zentrale
Ziele der Planung ADT sind:
Die RKBM hat im Richtplan ADT 30 Standorte festgelegt, welche Teil des Ver- und Entsorgungskonzepts sind. 12 Standorte haben den Koordinationsstand «Festsetzung»; sie dienen der unmittelbaren Reservesicherung für die nächsten Jahre. Drei Standorte sind als Reservestandorte bezeichnet; sie lassen sich innert nützlicher Frist ersatzweise aktivieren. Alle weiteren Standorte stellen langfristig die Ver- und Entsorgung sicher.
Die Festsetzung eines Standorts im Regionalen Richtplan ist Voraussetzung für die Planung auf kommunaler Ebene. In einer Nutzungsplanung legen die Gemeinde und das Unternehmen – in Abstimmung mit dem Grundeigentümer – die detaillierten Rahmenbedingungen für einen Kiesabbau, eine Aushub- oder Inertstoffdeponie fest. Sagt die kommunale Stimmbevölkerung Ja zur Planung, erfolgt als letzter Schritt die Genehmigung durch den Kanton.
Die Regionalversammlung hat den Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) am 22. Juni 2017 verabschiedet. Die Genehmigung durch den Kanton ist am 12. Dezember 2017 erfolgt. Dieser Meilenstein bildet den Abschluss eines rund fünfjährigen, aufwendigen Planungsprozesses.
Die im Regionalen Richtplan ADT festgesetzten Standorte sind bisher nur zum Teil umgesetzt worden. Es besteht aus diesem Grund momentan ein Engpass bei den Deponiestandorten. Die RKBM engagiert sich deshalb dafür, dass weitere Standorte aus dem Regionalen Richtplan zu Festsetzungen hochgestuft werden. Standorte können dann hochgestuft werden, wenn sie der im Richtplan festgelegten Reihenfolge nicht widersprechen, wenn die in den Koordinationsblättern aufgeführten Bedingungen eingehalten werden und wenn ihre Aktivierung nicht zu einer übermässigen Belastung eines Sektors mit Deponien und Transporten führt.