Mit dem
Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) stellt die
Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM sicher, dass für die Bauwirtschaft in
der Region in den nächsten 30 bis 45 Jahren genügend Rohstoffe sowie
Deponievolumen vorhanden sind.
Zentrale
Ziele der Planung ADT sind:
Die RKBM hat im Richtplan ADT 30 Standorte festgelegt, welche Teil des Ver- und Entsorgungskonzepts sind. Einige Standorte haben den Koordinationsstand «Festsetzung»; sie dienen der unmittelbaren Reservesicherung für die nächsten Jahre. Drei Standorte sind als Reservestandorte bezeichnet; sie lassen sich innert nützlicher Frist ersatzweise aktivieren. Alle weiteren Standorte stellen langfristig die Ver- und Entsorgung sicher.
Die Festsetzung eines Standorts im Regionalen Richtplan ist Voraussetzung für die Planung auf kommunaler Ebene. In einer Nutzungsplanung legen die Gemeinde und das Unternehmen – in Abstimmung mit dem Grundeigentümer – die detaillierten Rahmenbedingungen für einen Kiesabbau, eine Aushub- oder Inertstoffdeponie fest. Sagt die kommunale Stimmbevölkerung Ja zur Planung, erfolgt als letzter Schritt die Genehmigung durch den Kanton.
Die Regionalversammlung hat den Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) am 22. Juni 2017 verabschiedet. Die Genehmigung durch den Kanton ist am 12. Dezember 2017 erfolgt.
Die im Regionalen Richtplan ADT festgesetzten Standorte sind bisher nur zum Teil umgesetzt worden. Es besteht daher seit längerem ein Engpass bei den Deponiestandorten. Die RKBM engagiert sich deshalb dafür, dass weitere Standorte aus dem Regionalen Richtplan zu Festsetzungen hochgestuft werden. Standorte können dann hochgestuft werden, wenn sie den im Richtplan festgelegten Rahmenbedingungen nicht widersprechen, wenn die in den Koordinationsblättern aufgeführten Vorgaben eingehalten werden und wenn ihre Aktivierung nicht zu einer übermässigen Belastung eines Sektors mit Deponien und Transporten führt.
Von den drei im Richtplan bezeichneten Reservestandorten konnte der Standort Eichmatt im vereinfachten Verfahren zum Koordinationsstand Festsetzung aufgestuft werden. Im selben Verfahren wurden die Standorte Obermoos und Grossacher einerseits aktiviert und andererseits für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub erweitert. Die Anpassungen des Richtplans sind seit dem 23. April 2026 in Kraft.