Regionaler Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT)

Wo wird abgebaut? Und wo aufgefüllt?

Mit dem Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) stellt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM sicher, dass für die Bauwirtschaft in der Region in den nächsten 30 bis 45 Jahren genügend Rohstoffe sowie Deponievolumen vorhanden sind.

Zentrale Ziele der Planung ADT sind:

  • Flächendeckende Betrachtung der ADT-Situation über den gesamten Perimeter der RKBM
  • Sicherstellung einer langfristigen Ver- und Entsorgung in der Region
  • Schliessung von Deckungslücken mit Standorterweiterungen oder neuen Abbau- und Deponiestandorten
  • Vermeidung von unnötigen Transporten durch genügend grosses Angebot und möglichst ausgewogene Verteilung in der Region

14 Standorte mit Koordinationsstand «Festsetzung»

Die RKBM hat im Richtplan ADT 30 Standorte festgelegt, welche Teil des Ver- und Entsorgungskonzepts sind. Einige Standorte haben den Koordinationsstand «Festsetzung»; sie dienen der unmittelbaren Reservesicherung für die nächsten Jahre. Drei Standorte sind als Reservestandorte bezeichnet; sie lassen sich innert nützlicher Frist ersatzweise aktivieren. Alle weiteren Standorte stellen langfristig die Ver- und Entsorgung sicher.

Voraussetzung für Nutzungsplanung auf kommunaler Ebene

Die Festsetzung eines Standorts im Regionalen Richtplan ist Voraussetzung für die Planung auf kommunaler Ebene. In einer Nutzungsplanung legen die Gemeinde und das Unternehmen – in Abstimmung mit dem Grundeigentümer – die detaillierten Rahmenbedingungen für einen Kiesabbau, eine Aushub- oder Inertstoffdeponie fest. Sagt die kommunale Stimmbevölkerung Ja zur Planung, erfolgt als letzter Schritt die Genehmigung durch den Kanton.

Richtplan 2017 genehmigt

Die Regionalversammlung hat den Regionalen Richtplan Abbau, Deponie, Transporte (ADT) am 22. Juni 2017 verabschiedet. Die Genehmigung durch den Kanton ist am 12. Dezember 2017 erfolgt.

Engpass bei den Deponiestandorten

Die im Regionalen Richtplan ADT festgesetzten Standorte sind bisher nur zum Teil umgesetzt worden. Es besteht daher seit längerem ein Engpass bei den Deponiestandorten. Die RKBM engagiert sich deshalb dafür, dass weitere Standorte aus dem Regionalen Richtplan zu Festsetzungen hochgestuft werden. Standorte können dann hochgestuft werden, wenn sie den im Richtplan festgelegten Rahmenbedingungen nicht widersprechen, wenn die in den Koordinationsblättern aufgeführten Vorgaben eingehalten werden und wenn ihre Aktivierung nicht zu einer übermässigen Belastung eines Sektors mit Deponien und Transporten führt.

Erfolgreiche Aktivierung weiterer Standorte

Von den drei im Richtplan bezeichneten Reservestandorten konnte der Standort Eichmatt im vereinfachten Verfahren zum Koordinationsstand Festsetzung aufgestuft werden. Im selben Verfahren wurden die Standorte Obermoos und Grossacher einerseits aktiviert und andererseits für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub erweitert. Die Anpassungen des Richtplans sind seit dem 23. April 2026 in Kraft.

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