Der Regionale Richtplan Windenergie
koordiniert und regelt die Windenergienutzung und lenkt sie auf besonders
geeignete Standorte. In diesen regionalen Windenergiegebieten ist der Bau
grosser Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 30 Metern möglich.
Festgesetzt wurden die drei Windenergiegebiete R1 (S8) Vechigen, R2 Stockere-Mauss-Rosshäusern und R4 Lindechwald-Kohlholz. In diesen Gebieten können die Gemeinden Nutzungszonen für Windenergie ausscheiden. Die Windenergiegebiete R3 Murzelen, R5 Gibelegg-Würze und R6 Belpberg erhielten den Koordinationsstand «Vororientierung», da die endgültige Abwägung zwischen verschiedenen raumplanerischen Nutzungsinteressen noch nicht erfolgt ist.
Die Regionalversammlung hat den Regionalen Richtplan Windenergie am 23. Juni 2016 mit klarem Mehr genehmigt, der Kanton am 30. November 2016.