Aktuelle Energiethemen: Praxistipps für Private

Die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland unterstützt die Gemeinden in Energiefragen – direkt bei kommunalen Anliegen oder wenn es darum geht, die breite Bevölkerung zu informieren und zu sensibilisieren. Auch das Beratungsangebot für Private kann die Gemeinden entlasten.

Saskia Frey-von Gunten, Leiterin der Energieberatungsstelle Bern-Mittelland, erklärt das Zusammenspiel zwischen Gemeinden und Energieberatung und gibt Einblick in aktuelle Angebote.

Wenn ich als Privatperson eine Frage zur Installation einer Erdsondenheizung fürs Eigenheim habe, an wen soll ich mich wenden – an meine Gemeinde oder an die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland?

Grundsätzlich ist beides möglich. Geht es um spezifische Fragen zu Baubewilligungen, ist primär die Gemeinde zuständig. Bei allen anderen Fragen wie beispielsweise Energiesparen im Alltag, Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, gesetzliche Vorgaben beim Bauen und Heizen, energieeffizientes Bauen und Sanieren, Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen oder Förderprogramme wenden Sie sich bitte an uns – an die regionale Energieberatungsstelle Bern-Mittelland. Erstberatungen – telefonisch, schriftlich oder online – sind für die Wohnbevölkerung der RKBM-Gemeinden kostenlos. Ebenso Beratungen an unseren Standorten. Beratungen vor Ort hingegen sind kostenpflichtig.

Was ist das Ergebnis einer Erstberatung für Private? Gibt es Empfehlungen oder einen Bericht?

Bei einer umfassenderen Beratung vor Ort oder online erstellen wir einen Bericht mit den besprochenen Punkten, ergänzt durch allgemeine, weiterführende Informationen. Bei allen anderen Anfragen geben wir telefonisch und zusätzlich oft auch per E-Mail-Antwort inklusive relevanter Links für weitere Informationen.

Welche typischen Fragen begegnen Ihnen in der Beratung von Privaten?

Fast die Hälfte der Anfragen beziehen sich in diesem Jahr auf den Ersatz von Heizung und Warmwasseraufbereitung. Fragen zu Gesamtsanierungen und zur Gebäudehülle machen gemeinsam rund einen Viertel der Beratungen aus. Weitere Anfragen erhalten wir vor allem zu Themen wie Fördermittel, geltende Normen, Energieverbrauch oder Energiesparen. Im letzten Monat war die Pflicht zum Ersatz bestehender Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme besonders aktuell. Dies, da der Kanton alle Hauseigentümer:innen angeschrieben hat, die gemäss dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) noch eine Elektroheizung haben. Das kantonale Energiegesetz schreibt vor, dass bis Ende 2031 alle bestehenden Elektroheizungen durch gesetzeskonforme Heizsysteme zu ersetzen sind. Gesetzeskonform sind in jedem Fall Wärmepumpen, Holzheizungen und der Anschluss an einen Wärmeverbund mit erneuerbaren Energieträgern.

Eine Frage, die viele Private beschäftigt, lautet: «Sanieren, ja oder nein?» – insbesondere vor dem Hintergrund der beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts. Was raten Sie?

Unbedingt ja! Wir erarbeiten dazu ein Factsheet, das kurz und knapp erläutert, wieso Sanieren Sinn ergibt. Und wenn sanieren, dann möglichst rasch. Denn mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung entfallen zukünftig auf Bundesebene die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, und zwar bei sämtlichen Liegenschaften im Privateigentum. Die Kantone können den Abzug für Energiesparen und Umweltschutz zwar noch bis 2050 weiterhin gewähren. Ob und wie die Kantone dies umsetzen werden, ist allerdings noch offen. Deshalb gilt: Wer geplant hat, sowieso zu sanieren, sollte dies möglichst rasch tun. Und wer eine Sanierung noch nicht geplant hat, sollte sich damit auseinandersetzen!

Unterstützt die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland eine Gemeinde auch, wenn die Gemeindeverwaltung eine Anfrage einer Privatperson zu einem Energiethema erhält?

Selbstverständlich! Gemeinden, die eine Anfrage von Privaten oder von KMU erhalten, können sich jederzeit an uns wenden. Und wir versuchen, den Gemeinden geeignete Hilfsmittel zur Hand zu geben, wie etwa das erwähnte Factsheet für Private zum Thema Sanieren und vielen weiteren Informationen auf unserer Website.

Berät die Energieberatungsstelle nur Haus- oder Wohnungseigentümer:innen oder auch Mieter:innen?

Das Angebot der Energieberatungsstelle steht allen Regionsbewohner:innen im RKBM-Perimeter offen, also auch Mieter:innen. Die Praxis zeigt, dass sich hauptsächlich Wohneigentümer:innen bei uns melden. Aber Mietende unterstützen wir ebenfalls, etwa beim Energiesparen oder mit Klimatipps, die wir auch via Instagram verbreiten.

Viele Gemeinden überlegen sich, wie sie ihre Bevölkerung möglichst einfach mit alltagsnahen Klima- und Energiespartipps erreichen können. Was bietet die Energieberatungsstelle hier?

Die erwähnten Klimatipps, die wir auf Instagram posten, haben wir auch als Sammlung in Power-Point-Form zur Weiterverwendung durch die Gemeinden zusammengestellt. Zudem haben wir ausführlichere Energiespartipps aufbereitet, welche die Gemeinden selber in der für sie passenden Form weiterverwenden können. Nicht zuletzt haben wir kürzlich ein Inserat mit ausgewählten Energiespartipps für den Alltag gestaltet: Dieses Inserat können Gemeinden kostenlos zur Print- oder Online-Nutzung verwenden. Wir werden die Gemeinden im Februar 2026 per E-Mail mit den genannten Unterlagen bedienen. Kurz gesagt: Wir unterstützen überall, wo wir können. Und wenn Gemeinden spezifische Bedürfnisse haben, können wir diese jederzeit gerne zusammen besprechen.

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