Covid-19-Pandemie: Kulturinstitutionen zahlen Überschüsse zurück

Das Kulturjahr 2020 war von den Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie massiv beeinträchtigt. Ein Grossteil der regional bedeutenden Kulturinstitutionen konnte die Leistungsvereinbarungen 2020 nicht erfüllen. Deshalb mussten die Finanzierungspartner den konkreten Umgang mit pandemiebedingter Nicht-Erfüllung der Leistungsvereinbarungen klären.

Der Kultursektor sah sich im letzten Jahr mit neuartigen Problemen und schwierigen Herausforderungen konfrontiert: Die Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie wurden nur kurzzeitig gelockert und haben sich über längere Zeit beinahe wöchentlich geändert. Um die kulturellen Infrastrukturen zu erhalten und ihre Liquidität sicherzustellen, haben sich die Finanzierungsträger der regional bedeutenden Kulturinstitutionen im Frühjahr 2020 entschieden, die Beitragszahlungen uneingeschränkt fortzusetzen, auch wenn keine oder nur sehr stark reduzierte Angebote möglich waren.

Die Kulturinstitutionen haben mit viel Engagement, grosser Flexibilität und Kreativität auf die Notsituation regiert, um dem Publikum trotz Corona Kultur zugänglich zu machen. Dennoch war schnell absehbar, dass ein Grossteil der tri- bzw. quadripartit finanzierten Kulturinstitutionen ihre Leistungsvereinbarungen nicht wird erfüllen können.

Anteilsmässige Rückerstattungen

Der Kanton Bern, die Standortgemeinden der regional bedeutenden Institutionen und die Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM haben im Frühjahr 2021 zusammen folgende Handhabung beschlossen: Vertragspartner, die ihre Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen konnten und gleichzeitig einen Gewinn erwirtschaftet haben, müssen aus dem Überschuss die prozentualen Anteile der erhaltenen tri- bzw. quadripartiten Subventionen am Gesamtertrag des Abrechnungsjahrs zurückerstatten.

Da das Reporting aller regional bedeutenden Kulturinstitutionen für das Geschäftsjahr 2020 inzwischen abgeschlossen wurde, ist die gesamte Subventionsrückzahlungssumme bekannt: Für die RKBM bedeutet dies eine totale Subventionsrückzahlungssumme von CHF CHF 454’420. Da jedoch eine Kulturinstitution ihre Rückerstattung voraussichtlich erst nach Ablauf der Vertragsperiode 2020–2023 auszahlen wird, beträgt der effektiv bei der RKBM eingegangene Betrag Ende 2021 CHF 442’198. Diese Subventionsrückzahlungen werden direkt mit den Kulturbeiträgen der Regionsgemeinden für das Jahr 2022 verrechnet.

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