Baugesuch und Energienachweis – gewusst wie!

Die Gemeinden müssen bereits im Baubewilligungsverfahren prüfen, ob die Minimalanforderungen an die Energienutzung eingehalten werden. Die öffentliche Energieberatungsstelle bietet Gemeinden, Planenden und Kontrollierenden wirksame Vollzugshilfe beim Energienachweis.

Energievorschriften spielen bereits bei der Planung und Bewilligung von Bauvorhaben eine grosse Rolle. Laut Art. 62 des kantonalen Energiegesetzes ist es nämlich Aufgabe der Baubewilligungsbehörde – meist der Gemeinde –, schon bei der Beurteilung eines Baugesuchs zu prüfen, ob die Minimalanforderungen an die Energienutzung erfüllt sind. Als Baupolizeibehörde müssen die Gemeinden sodann dafür sorgen, dass die Energievorschriften beim Erstellen, Ändern oder Umnutzen eines Gebäudes auch tatsächlich umgesetzt werden. Verfügt eine Gemeinde für diese Aufgaben nicht über entsprechendes Fachpersonal, ist sie gehalten, ausgewiesene Energiefachleute beizuziehen.

Energienachweis: Prinzip der Selbstdeklaration

Im Baugesuch nachzuweisen, dass die energetischen Minimalanforderungen eingehalten sind, geschieht durch eine Selbstdeklaration des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin. Um einen sogenannten Energienachweis zu erstellen, ziehen Bauherrinnen und Bauherren in der Regel Architekten, Bauphysikerinnen und Planende bei. Die Kontrolle des Energienachweises führen die Gemeinden dann entweder mit internen oder externen Fachpersonen aus.

Praxisnahe Vollzugshilfe durch die Energieberatungsstelle

Die regionale Energieberatungsstelle bietet mit einem gezielten Schulungs- und Beratungsangebot kostenlose und praxisorientierte Vollzugshilfe rund um das Thema Energienachweis an. Dabei wird auch aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Erleichterungen, Abweichungen und Ausnahmen von der Energiegesetzgebung möglich sind und wie dabei vorzugehen ist. Das Schulungs- und Beratungsangebot ist auf die spezifischen Fragestellungen und Bedürfnisse der folgenden Zielgruppen ausgerichtet:

  • Kontrollierende: Interne und externe Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die im Auftrag der Gemeinde Energienachweise prüfen.
  • Gemeinden: Gemeindeexekutiven (Präsidium, verantwortliches Gemeinderatsmitglied Energie), kommunale Energiekommissionen, Energieverantwortliche in der Gemeindeverwaltung.
  • Planende: Architektinnen, Bauphysiker und Planende als Ausstellende von Energienachweisen.

Schulungen im ersten Quartal 2021

Die Workshops und Schulungen sind für das erste Quartal 2021 geplant. Die genauen Veranstaltungsdaten werden auf der Website der Energieberatungsstelle publiziert und zudem per Einladung kommuniziert. Zugleich unterstützt die öffentliche Energieberatung Gemeinden, Kontrollierende und Planende jederzeit gerne auch individuell bei Alltagsfragen zum Energienachweis.

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