Der Aushandlungsprozess beginnt

Kaum sind die vierjährigen Leistungsverträge mit den 15 Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung in Kraft, beginnt bereits der Aushandlungsprozess für die kommende Vertragsperiode 2024–2027. Die Kommission Kultur der RKBM hat die Regionsgemeinden Ende November eingeladen, Änderungsvorschläge für die Liste der «Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung» einzugeben: Die Umfrage wird neu online durchgeführt und um zwei Hilfsdokumente ergänzt.

Die Covid-19-Pandemie hat viele Menschen aus allen Lebensbereichen hart getroffen – nicht zuletzt Kulturschaffende und Kulturunternehmen blicken einer ungewissen Zukunft entgegen. Wie sich die aktuell sehr angespannte Lage im kulturellen Sektor konkret auf das Selektionsverfahren oder auf die Bestimmung der Beitragshöhen der Kulturinstitutionen auswirken wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Regionalkonferenz noch ungewiss: Die Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung soll dynamisch bleiben, der Prozess ergebnisoffen durchgeführt werden.

Online-Fragebogen

Ende November wurden alle Gemeinden der Region Bern-Mittelland befragt, ob sie eine Kulturinstitution aus ihrer Gemeinde für die Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung nominieren möchten. Die Standortgemeinden der 15 regional bedeutenden Kulturinstitutionen wurden zudem gefragt, ob «ihre» Kulturinstitutionen auf der Liste verbleiben sollen oder nicht. Um den Aufwand der Nominierungs- und Streichungsanträge auf beiden Seiten zu reduzieren, verschickte die RKBM die Listenumfrage neu als Online-Fragebogen. Die Eingabefrist läuft bis 31. März 2021.

Nach Ablauf der Frist werden die Kommission Kultur der RKBM und das kantonale Amt für Kultur die Ergebnisse der Listenumfrage unter Berücksichtigung formaler, qualitativer und kulturpolitischer Kriterien evaluieren und unter Beachtung möglicher finanzieller Folgen diskutieren. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons (BKD) wird das bereinigte Resultat den Regionsgemeinden zur Konsultation vorlegen. Über eine allfällige Änderung der Liste entscheidet der Regierungsrat abschliessend im Mai 2022. Eine grafische Darstellung des Listenprozesses findet sich hier.

Mehr Informationen zu den längerfristigen Prozessschritten (Festlegung der Betriebsbeitragshöhe, Erarbeitung der Leistungsverträge) und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den gemeinsam mit dem Kanton erarbeiteten FAQ.

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