Die Coronavirus-Krise ist da, und viele Betriebe kämpfen um ihre Existenz. Bund und Kanton suchen derzeit nach Lösungen, um Firmen in Schieflage unter die Arme zu greifen. Die Zusammenstellung des WIRTSCHAFTSRAUM BERN bietet Ihnen einen Überblick über die bisher getroffenen Massnahmen (Stand: 31. März 2020).
Eine Vorbemerkung: Aktuell ändern sich die Rahmenbedingungen und Vorgaben oft. Der WIRTSCHAFTSRAUM BERN hält Sie auf seiner Website auf dem Laufenden.
Um die Wirtschaft zu stützen, setzt der Bundesrat in erster Linie auf die Kurzarbeit. Das bedeutet: Die Landesregierung gibt praktisch eine Lohngarantie für die meisten Angestellten in der Schweiz. In seiner Verordnung vom 20. März 2020 hat er im Rahmen eines Hilfspakets die Kurzarbeit auf verschiedenste Anstellungsverhältnisse ausgeweitet und den Kreis der Bezüger/innen massiv vergrössert. Im Detail:
Wie geht ein Betrieb vor, der Kurzarbeit anmelden will?
Das Unternehmen muss die Kurzarbeit beim Kanton schriftlich anmelden. Dieser prüft, ob das Gesuch rechtmässig ist und ob mit Kurzarbeit die Arbeitsplätze im Unternehmen tatsächlich auch gesichert werden können. Die Arbeitslosenkasse zahlt die Kurzarbeitsentschädigung aus, sobald die kantonale Amtsstelle den Anspruch auf Entschädigung anerkannt hat.
Alle wichtigen Informationen und Anmeldeformulare sind auf der Website des Kantons zu finden.
Gemäss Entscheid des Bundesrats vom 20. März 2020 sollen Selbständigerwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, entschädigt werden – sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht.
Der Bundesrat will 80 Prozent des Erwerbsausfalls von Selbständigen bis zu einem Taggeld von maximal 196 Franken zahlen, wenn die Betroffenen einen vom Bund geschlossenen Betrieb führten, in ärztlicher Quarantäne sind oder Betreuungsaufgaben wegen Schulschliessungen übernehmen müssen.
Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements annulliert werden oder sie einen eigenen Anlass absagen müssen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
An wen können sich Selbständigerwerbende wenden?
Bis Mitte April kann der Anspruch auf Erwerbsausfall noch nicht angemeldet werden. Die Ausgleichkasse des Kantons Bern arbeitet aber mit Hochdruck daran, die Massnahmen des Bundesrats umzusetzen.
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern wird alle Selbständigerwerbenden mit absehbarem Anspruch auf eine solche Entschädigung direkt anschreiben und ihnen die notwendigen Antragsformulare per Post zustellen.
Die Prüfung des Anspruchs und die Auszahlung der Leistung werden von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.
Wertvolle Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherung.
Der WIRTSCHAFTSRAUM BERN hat ein einfaches Schema mit Handlungsempfehlungen für Firmen, Arbeitnehmer/innen und Selbständigerwerbende erstellt.
Als zweites wichtiges Paket neben den Erwerbsausfall-Entschädigungen sieht der Bundesrat Bürgschaften für Kredite der Banken zugunsten notleidender Betriebe vor: Wer seine Miete oder die Pacht nicht mehr bezahlen kann, soll von der Bank Geld erhalten, und der Bund bürgt dafür.
Ziel ist es, zahlungsunfähige Firmen schnellstmöglich mit Geld zu versorgen. Betriebe, die Geld brauchen, sollten von der Hausbank ohne weitere Prüfung bis zu 500’000 Franken erhalten. Die Bank bezahlt, der Bund bürgt für den ganzen Betrag. Bei Beträgen über 500’000 Franken soll der Bund zu 85 Prozent bürgen, die Bank zu 15 Prozent. Für Beiträge ab 20 Millionen Franken werden Gesuche durch den Bund einzeln geprüft.
Dieses Programm ist am 25. März 2020 mittels einer Notverordnung in Kraft gesetzt werden. Seit dem 26. März 2020 können Unternehmen bei ihrer Bank innert kürzester Frist auf Geld zugreifen.
Der Kanton Bern will vermeiden, dass Forschung, Entwicklung und Innovation in den KMU wegen der Krise stillstehen. Deshalb hat er per Notverordnung der kantonalen Wirtschaftsförderung am 26. März 2020 35 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Die Beiträge sollten Unternehmen motivieren, ihre Innovationstätigkeiten weiterzuführen und bestehende Forschungs- und Entwicklungsprojekte nicht zu sistieren.
Mit der Notverordnung erhält die Wirtschaftsförderung die Möglichkeit, ihre Einzelbetriebsförderung auszubauen und neu gezielt auf diese bereits bestehenden Projekte auszuweiten.
Technologieorientierte Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden können ein Gesuch um Unterstützung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Fokus Bern, die HIV Sektion Bern, Bern City und der Gewerbeverband Berner KMU bieten auf einer gemeinsamen Plattform Informationen für Berner Unternehmen. Die Plattform sammelt die verschiedenen Initiativen, die im ganzen Kanton gestartet wurden, und zeigt auf, wo man Unterstützung und Hilfe bekommt: www.fokus-corona.ch