Höhere Förderbeiträge bei Verzicht auf Ölheizung

Der Kanton hat die Förderbeiträge für energetische Sanierungen neu geregelt. Wer die Öl- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares System ersetzt, erhält deutlich höhere Beiträge als früher. Wird allein das Gebäude besser isoliert, fallen die Förderbeiträge hingegen tiefer aus.

Die neuen Förderregelungen des Kantons Bern für energetische Sanierungen gelten seit dem 15. Juli 2019. Sie sollen helfen, bei gleichbleibendem Förderbudget noch mehr CO2-Einsparungen zu bewirken. Lange galt der Fördergrundsatz: Zuerst das Haus besser isolieren, dann erst die Heizung optimieren. Entsprechend wurde ein grosser Teil der kantonalen Fördergelder für Gebäudesanierungen gesprochen, die den Energieverbrauch senken.

Ziel des neuen Förderregimes ist es nun, mehr Eigentümer/innen von Einfamilienhäusern oder kleineren Mehrfamilienhäusern zum Umsteigen auf ein klimafreundliches Heizsystem zu bewegen. Deshalb fördert der Kanton den Verzicht aufs Heizen mit Öl stärker. Die Beiträge für die alleinige Gebäudesanierung ohne Ersatz der Heizung durch ein erneuerbares System werden hingegen gekürzt.

Fördergelder neu auch für Ladestationen für Elektroautos

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Ersatz von Öl- oder Elektroheizung durch ein alternatives Heizsystem: Wer seine Öl- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares System (beispielsweise Holzheizung oder Wärmepumpe) ersetzt oder sich an ein Fernwärmenetz anschliesst, erhält vom Kanton neu pauschal 10’000 Franken oder maximal 35 Prozent der Anlagekosten. Die früheren Förderregeln sahen Pauschalen ab 4’500 Franken vor.
  • Kürzung der Beiträge für allein bessere Isolation: Wer sein Gebäude zwar besser isoliert, aber weiterhin mit einer Öl- oder Elektroheizung heizt, dem stehen weniger Förderbeiträge als bisher zu. Wer nach der Sanierung mit erneuerbarer Energie heizt, erhält weiterhin Förderbeiträge in bisherigem Umfang.
  • Keine Fördergelder für energieeffiziente Neubauten (Plusenergie-Gebäude, Minergie-A, GEAK A/A oder Minergie-P), die mit Öl beheizt werden.
  • Förderung von Ladestationen für Elektroautos: Ladestationen für E-Autos von KMU kommen in den Genuss von Fördergeldern, sofern sie öffentlich zugänglich sind und der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Vor der Neuregelung waren nur Ladestationen für ÖV-Elektrobusse gefördert worden.

Haben Sie Fragen zu Energie-Fördergeldern?

Die öffentliche Energieberatungsstelle Bern-Mittelland berät Sie gerne: www.energieberatungbern.ch, nfnrgbrtngch oder Telefon 031 357 53 50.

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