Der Kanton hat die Förderbeiträge für energetische Sanierungen neu geregelt. Wer die Öl- oder Elektroheizung durch ein erneuerbares System ersetzt, erhält deutlich höhere Beiträge als früher. Wird allein das Gebäude besser isoliert, fallen die Förderbeiträge hingegen tiefer aus.
Die neuen Förderregelungen des Kantons Bern für energetische Sanierungen gelten seit dem 15. Juli 2019. Sie sollen helfen, bei gleichbleibendem Förderbudget noch mehr CO2-Einsparungen zu bewirken. Lange galt der Fördergrundsatz: Zuerst das Haus besser isolieren, dann erst die Heizung optimieren. Entsprechend wurde ein grosser Teil der kantonalen Fördergelder für Gebäudesanierungen gesprochen, die den Energieverbrauch senken.
Ziel des neuen Förderregimes ist es nun, mehr Eigentümer/innen von Einfamilienhäusern oder kleineren Mehrfamilienhäusern zum Umsteigen auf ein klimafreundliches Heizsystem zu bewegen. Deshalb fördert der Kanton den Verzicht aufs Heizen mit Öl stärker. Die Beiträge für die alleinige Gebäudesanierung ohne Ersatz der Heizung durch ein erneuerbares System werden hingegen gekürzt.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Die öffentliche Energieberatungsstelle Bern-Mittelland berät Sie gerne: www.energieberatungbern.ch, nfnrgbrtngch oder Telefon 031 357 53 50.