Die Kommission Kultur passte nach der Vernehmlassung den Finanzierungsschlüssel 2020–2023 nochmals an und schickte ihn in die Kurzkonsultation. Das hat sich gelohnt: Die Akzeptanz bei den Regionsgemeinden konnte markant gesteigert werden. Die Kommission wird diesen Schlüssel als Grundlage für die Kulturverträge anwenden.
Hätte die Kommission Kultur nach der Vernehmlassung zum Finanzierungsschlüssel nur auf das wahrscheinliche Stimmenverhältnis geschaut, hätte sie optimistisch in die RV gehen können: Mit 2:1 wäre der Schlüssel angenommen worden. Aber sie hat auch auf die Gemeinden geschaut, und da zeigte sich, dass einige – vor allem am Rand der Agglomeration gelegene – Gemeinden mit den Änderungen nicht einverstanden waren. Die Kommission Kultur überprüfte deshalb den Finanzierungsschlüssel nochmals und passte ihn an.
Diese Überarbeitung schickte sie in die Kurzkonsultation. Die Stellungnahmen der Gemeinden fielen nun deutlich besser aus: Bei den Gemeinden ist das Verhältnis 54:11 (Vernehmlassung: 31:34), in Stimmen ausgedrückt heisst das Resultat 131:28 (Vernehmlassung: 97:63). Bei diesen Zahlen ist die Stadt Bern, die sich positiv äusserte, nicht eingerechnet.
Die Kommission Kultur wird diesen Finanzierungsschlüssel anwenden und die Kulturverträge zuversichtlich der Regionalversammlung vom 14. März 2019 zum Beschluss unterbreiten.
Der Finanzierungsschlüssel regelt die Beiträge der einzelnen Regionsgemeinden an die Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Der aktuell geltende Schlüssel basiert auf mittlerweile veralteten Grundlagen und muss für die Kulturverträge 2020–2023 erneuert werden.
Die erste Variante stiess in der Vernehmlassung auf eine eher ablehnende Haltung. Hauptgrund dafür war die höhere Einstufung einiger Gemeinden aufgrund der neuen Agglomerationsdefinition des Bundes. Mit der Anwendung einer Praxis im Bereich Verkehr werden nun jene Agglomerationsgemeinden um eine Kategorie tiefer eingestuft, die vom Programm Agglomerationsverkehr des Bundes nicht profitieren können.