Neuerung im Energie-Förderprogramm

Wer die Elektro- oder Ölheizung ersetzt, muss die Warmwasser­aufbereitung nicht mehr zwingend ans neue Heizsystem anschliessen. Das Ersetzen der Boiler ist seit dem 1. Juli 2018 freiwillig und wird mit einem Beitrag von 500 Franken gefördert.

Das Energie-Förderprogramm des Kantons Bern läuft auch im Jahr 2018 erfolgreich und wird mit unveränderten Beitragssätzen fortgeführt. Am 1. Juli 2018 trat jedoch eine Änderung im Förderprogramm in Kraft: Bis anhin war es beim Ersatz der Öl- oder Elektroheizung durch erneuerbare Energiesysteme nur möglich, Fördergelder zu erhalten, wenn die Warmwasseraufbereitung ebenfalls an das neue Heizsystem angeschlossen wurde. Diese obligatorische Anbindung der Warmwasseraufbereitung ist nun nicht mehr Pflicht.

Hohe Investitionskosten

Wer bisher beim Heizungsersatz in den Genuss von Fördergeldern kommen wollte, sah sich insbesondere in Mehrfamilienhäusern häufig mit hohen Investitionskosten konfrontiert. Die geforderte Anbindung der meist dezentralen, elektrischen Warmwasseraufbereitung an das neue Heizsystem machte bauliche Eingriffe in jede Wohneinheit sowie die Installation neuer Steigleitungen für das Warmwasser nötig.

500 Franken pro Boiler

Die Warmwasseranbindung wird neu als freiwillig eingestuft und mit 500 Franken pro ersetztem Boiler gefördert. Es handelt sich dabei um eine Zusatzförderung, die den Förderbeitrag für den eigentlichen Heizungsersatz ergänzt. Achtung: Die zusätzlichen Förderbeiträge gibt es nur beim Ersatz von alten Öl- oder Elektroheizungen, nicht aber bei alten Gas- oder Holzheizungen.

Haben Sie Fragen zu Förderbeiträgen oder Neuerungen im Energiebereich?

Die Energieberatungsstelle Bern-Mittelland berät Sie gerne: www.energieberatungbern.ch oder Telefon 031 357 53 50.

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