Gutachten zeigt Verfahrensfehler auf

Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM hat ein juristisches Gutachten zum Festsetzungsverfahren für den Standort der BLS-Werkstätte erstellen lassen. Es zeigt mehrere Verfahrensfehler auf. So hätten Bund und Kanton die RKBM als öffentlich-rechtliche Körperschaft im Mitwirkungsverfahren einbeziehen müssen – zumal diese in ihrer Eingabe vom Februar 2018 Anträge gestellt hatte, die im Widerspruch zum Vorhaben der BLS stehen.

Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 das Gebiet «Chliforst Nord» als Standort für die neue BLS-Werkstätte in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur, aufgenommen. Gestützt auf diesen Beschluss hat der Kanton Bern die Werkstätte am 14. Dezember 2018 definitiv im kantonalen Richtplan festgesetzt. Mit diesen Entscheiden ist die Grundlage geschaffen, damit das Bundesamt für Verkehr (BAV) das Plangenehmigungsverfahren starten kann.

Die RKBM hat in einem juristischen Gutachten abklären lassen, ob das Verfahren zur Festsetzung vom Dezember 2018 in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung gestaltet wurde. Der Hintergrund: Die RKBM hatte Anfang Februar 2018 im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung die beiden zur Diskussion gestellten Standorte im Westen von Bern – Chliforst Nord und Niederbottigen – abgelehnt und Bund und Kanton beantragt, zusätzliche Standorte zu evaluieren. Obwohl der Regionalkonferenz die Richt-, Gesamtverkehrs- und Siedlungsplanung für die Region Bern-Mittelland obliegt, wurde sie in der Folge nie einbezogen. Insbesondere kam es zu keiner Konfliktbereinigung mit Bund und Kanton.

Fehlerhaftes Verfahren

Das Gutachten stützt die Position der RKBM. Es stellt fest, dass die Art, wie das BAV und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) ihre Verfahren (eidgenössisches Sachplanverfahren, kantonales Richtplanverfahren) zusammengelegt haben, in zwei Hinsichten fehlerhaft ist: «Der Kanton Bern hätte aufgrund der kantonalen Zuständigkeitsordnung dieses Geschäft in Abstimmung mit der RKBM erarbeiten und das Mitwirkungsverfahren mit deren Einbezug durchführen müssen (Art. 104 Abs. 1 und 2 BauG); er hat dies nicht getan.»

Und: «Der Bund muss ein Sachplanverfahren in voller Unabhängigkeit führen. Die vorhandenen Informationen zeigen, dass das BAV wenig Distanz gegenüber den Vorstellungen und Wünschen der Berner Behörde gezeigt hat.» So habe das BAV dem Umstand keine Beachtung geschenkt, dass der Kanton Bern bei diesem Vorhaben in einem Interessenkonflikt steht, weil er nicht nur neutraler Träger der Richtplanung, sondern auch wesentlicher Eigentümer der BLS AG ist.

Mitwirkungsbericht wenig transparent

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Bekanntmachung des Sachplan- und Richtplanverfahrens zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgte und der Mitwirkungs-/Anhörungsbericht des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung als korrekt zu beurteilen ist. Der Bericht bringe aber «die grosse Opposition», welche das Vorhaben sowohl bei institutionellen wie bei privaten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mitwirkung auslöste, nur «intransparent und mit grösster Kargheit» zum Ausdruck.

Ferner weist das Gutachten darauf hin, dass die Vorgaben in der Raumplanungsverordnung des Bundes zur Zusammenarbeit und zur Lösung von Konflikten (Art. 18) im Verfahren nicht befolgt worden sind. Das BAV habe die Teilnahmerechte der betroffenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften – namentlich der RKBM – missachtet: «Sie [die RKBM] hatte in ihrer Eingabe vom Februar 2018 konkrete Anträge gestellt, welche in offenkundigem Gegensatz zum Vorhaben der BLS stehen. Diesem Konflikt haben BAV und Kanton Bern keine Beachtung gegeben.»

Veröffentlichung des Gutachtens

Die RKBM stellt das juristische Gutachten nun ihren 79 Mitgliedsgemeinden sowie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie wird zudem in Dialog treten mit den betroffenen Bundes- und Kantonsstellen und diese ersuchen, die Regionalkonferenz künftig korrekt in die Planungsprozesse einzubeziehen. Noch offen ist, ob die RKBM im Plangenehmigungsverfahren Einsprache erheben wird.

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland:

  • Thomas Hanke, Präsident Geschäftsleitung, Telefon 079 443 46 44
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