Der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM ist es im Zusammenhang mit Medienberichten über eine angeblich unter Verschluss gehaltene Studie zum Einsatz von Doppelgelenkbussen auf der Linie 10 wichtig, zwei Punkte klarzustellen: Bei diesem Dokument handelt es sich um ein internes Arbeits- und Diskussionspapier. Dessen Erkenntnisse sind in die weitere Erarbeitung der Übergangsmassnahmen für die Linie 10 eingeflossen. Der definitive Schlussbericht wurde nach Durchführung einer öffentlichen Mitwirkung im April 2016 publiziert.
Nach dem Nein zum Projekt «Tram Region Bern» erhielt die Regionalkonferenz vom Kanton Bern den Auftrag, Übergangslösungen für die Buslinie 10 zu erarbeiten. Die RKBM prüfte verschiedenste Varianten und Linienführungen. Auch der Einsatz von Doppelgelenkbussen wurde untersucht.
Bei der erwähnten «brisanten» Studie handelt es sich um internes Arbeitspapier (Powerpoint-Präsentation), das als Input zu einer Projektsitzung im September 2015 diente. Die Aussagen aus diesem Papier sind bei der weiteren Erarbeitung der Übergangsmassnahmen berücksichtigt worden.
Die RKBM hat über die Ergebnisse ihrer Arbeiten transparent informiert: Der Bericht zu den Übergangsmassnahmen für die Linie 10 war vom 17. Februar bis zum 18. März 2016 in der öffentlichen Mitwirkung. Damit waren die Erkenntnisse auch vor der Tram-Abstimmung vom 3. April 2016 in Ostermundigen für die Öffentlichkeit einsehbar. Der Schlussbericht zu den Übergangsmassnahmen ist seit Ende April 2016 auf der Website der RKBM publiziert (siehe «Weiterführende Informationen»).
Die RKBM hat sich – wie es ihr Auftrag war – auf die Erarbeitung von Übergangsmassnahmen für die nächsten Jahre fokussiert. Die im Arbeitspapier aufgeführten Entlastungswirkungen des S-Bahn-Ausbaus ab 2025 waren nicht Teil der Untersuchung, da sie nicht im Betrachtungshorizont zum Tragen kommen. Entsprechend erfolgten dazu auch keine Aussagen im Schlussbericht vom April 2016.
Die Regionalkonferenz stellte in ihrem Schlussbericht fest, dass sich Doppelgelenkbusse nicht als Übergangsmassnahme eignen. Es wären grössere bauliche Massnahmen – Haltestellen, Elektrifizierung, zusätzliche Busspuren zur Sicherung der Fahrplanstabilität – notwendig. Diese Massnahmen bergen zudem das Risiko einer Fehlinvestition: Sie wären nicht mit einer langfristigen Tramlösung kompatibel.