Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland ist gestützt auf Art. 98 des kantonalen Baugesetzes (BauG) für die Regionale Richtplanung zuständig. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Erarbeiten des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK) Bern-Mittelland
- Erarbeiten weiterer regionaler Richtpläne und Konzepte im Bereich Landschaft, Umwelt, Ver- und Entsorgung
- Behandlung aller für die Raumplanung relevanter Fragen
- Stellungnahmen gegenüber Dritten im Rahmen von Vernehmlassungen und anderen Anfragen im Bereich Raumplanung
- Koordination mit dem Fachbereich Verkehr.
Die Kommission Raumplanung ist als verantwortliches Fachgremium tätig.