Die Aufgaben im Bereich Raumplanung

Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland ist gestützt auf Art. 98 des kantonalen Baugesetzes (BauG) für die Regionale Richtplanung zuständig. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erarbeiten des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK) Bern-Mittelland
  • Erarbeiten weiterer regionaler Richtpläne und Konzepte im Bereich Landschaft, Umwelt, Ver- und Entsorgung
  • Behandlung aller für die Raumplanung relevanter Fragen
  • Stellungnahmen gegenüber Dritten im Rahmen von Vernehmlassungen und anderen Anfragen im Bereich Raumplanung
  • Koordination mit dem Fachbereich Verkehr.

Die Kommission Raumplanung ist als verantwortliches Fachgremium tätig.

 
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