Rund 150 Stellungnahmen zum RGSK 2025 und AP5

Die öffentliche Mitwirkung zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025 und Agglomerationsprogramm der 5. Generation (AP5) dauerte vom 5. Dezember 2023 bis zum 14. März 2024. Insgesamt rund 150 Stellungnahmen sind bei der RKBM zu diesem strategischen Planungsinstrument der Region Bern-Mittelland eingegangen. Die Fachbereiche Raumplanung und Verkehr werten die Eingaben derzeit aus. Ende Juni 2024 wird die RKBM das überarbeitete Dossier beim Kanton zur Vorprüfung einreichen.

Das Interesse an der öffentlichen Mitwirkung zum RGSK und AP war hoch. Rund ein Drittel der 150 Eingaben – knapp 50 an der Zahl – stammen von Gemeinden. Da das Agglomerationsprogramm Bern erstmals kantonsübergreifend ist, nahmen auch vier Freiburger Gemeinden an der Mitwirkung teil. Zudem reichten zahlreiche Verbände, Parteien und Privatpersonen Stellungnahmen ein.

Hohe Zustimmung

Eine erste Sichtung der Eingaben zeigt, dass der Entwurf des RGSK und AP bei den Regionsgemeinden auf breite Akzeptanz stösst. Die Zustimmungsraten zu vielen Fragen betragen zwischen 85 und 95 Prozent – ausserordentlich hohe Werte. Etwas niedriger fällt der Ja-Anteil bei der neuen Massnahme «Landschaftsschongebiete» aus, die aber immer noch von rund zwei Dritteln der Gemeinden begrüsst wird.

Die Parteien und Verbände äussern sich im Vergleich zum RGSK 2021 / AP4 deutlich positiver. Die kritischsten Eingaben – sowohl von Parteien als auch Verbänden – sind beim motorisierten Individualverkehr (MIV) zu verzeichnen. Hier wünschen sich viele Mitwirkende eine stärkere Lenkung und Verlagerung des MIV auf nachhaltigere Mobilitätsformen.

Mehrheitlich positiv aufgenommen wird das intensivierte Engagement bei Klima- und Landschaftsthemen, wobei die Meinungen weit auseinandergehen: Für viele Stellungnehmende dürften diese Themen noch höher gewichtet werden. Andere wiederum bemängeln die Vorgaben für Landwirtschaftsgebiete.

Allgemein wird der Umfang der Mitwirkungsunterlagen kritisiert.

Nächste Schritte

Die RKBM wertet die Stellungnahmen nun im Detail aus. Bei Eingaben mit stärkerem Bereinigungsbedarf wird sie mit den betroffenen Gemeinden Gespräche führen und Lösungen finden. Am 30. Juni 2024 wird die RKBM das bereinigte Dossier zusammen mit dem Mitwirkungsbericht beim Kanton zur Vorprüfung einreichen. Im Frühling 2025 wird das RGSK 2025 / AP5 der Regionalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

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