Leicht höhere Beiträge für die Kulturverträge 2020–2023

Die Kommission Kultur der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM beantragt den Regionsgemeinden, die Betriebsbeiträge für die neu 15 Kulturinstitutionen «von mindestens regionaler Bedeutung» in der Vertragsperiode 2020–2023 um 2,8 Prozent zu erhöhen. Die Pro-Kopf-Beiträge sinken aufgrund des Bevölkerungswachstums dennoch um 3,3 Prozent. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2018.

Im Mai 2018 hat der Regierungsrat zwei weitere Kulturinstitutionen als regional bedeutend bestimmt: das Swiss Jazz Orchestra in Bern und das Schlossmuseum Jegenstorf. Wie die bisherigen 13 regional bedeutenden Institutionen – neun davon in der Stadt Bern, zwei in Köniz und je eine in Bolligen und Rubigen – werden sie in der Vertragsperiode 2020–2023 mit einem vierjährigen Leistungsvertrag ausgestattet.

Leichte Erhöhung der Betriebsbeiträge

Mit der Vernehmlassung, die heute gestartet wird, beantragt die Kommission Kultur den Gemeinden, in der neuen Periode die 15 Kulturinstitutionen zusammen mit dem Kanton und den Standortgemeinden mit insgesamt 51,9 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen.

Darin eingerechnet sind Erhöhungen von insgesamt 1,4 Millionen Franken. Von den Institutionen beantragt waren 3,3 Millionen Franken. Die Finanzierungspartner haben diese Begehren gemeinsam sorgfältig beurteilt. Im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Lage des Kantons und vieler Gemeinden haben sie sich auf die dringendsten und prioritären Erhöhungsgesuche verständigt.

Der Kostenanteil der Regionsgemeinden soll wie bisher in der Regel 12 Prozent betragen. Somit entfallen auf die Regionsgemeinden 6,16 Millionen Franken, was einem Plus von 2,8 Prozent entspricht.

Diese Erhöhung ist für die Kommission Kultur vertretbar. Weder wäre ein konsequentes Festhalten an den bisherigen Beiträgen und damit die Abweisung sämtlicher Erhöhungsanträge in den Verhandlungen mit den übrigen Beitragsgebern durchsetzbar gewesen, noch hätte die Kommission Kultur ihre Verantwortung gegenüber den Institutionen wahrgenommen.

Leicht tiefere Pro-Kopf-Beiträge

Der Finanzierungsschlüssel regelt die Anteile der einzelnen Gemeinden. Er wird gegenüber der laufenden Periode aktualisiert: Es liegt eine neue Agglomerationsdefinition des Bundesamts für Statistik BfS vor. Zudem wurden die Reisezeiten überprüft.

Die Pro-Kopf-Beiträge sinken gegenüber der Vertragsperiode 2016–2019 um 3,3 Prozent, obwohl der Gesamtbetrag höher ausfällt. Der Grund liegt in erster Linie im deutlichen Bevölkerungswachstum in den letzten vier Jahren.

Nach wie vor übernehmen die Gemeinden der engeren Agglomeration mit knapp 50 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner 83 Prozent des auf die Regionsgemeinden anfallenden Beitrags.

Grössere Mehrbelastungen gegenüber heute ergeben sich für jene Gemeinden, die aufgrund der neuen Agglomerationsdefinition in eine höhere Kategorie eingeteilt werden. Die Kommission Kultur beantragt deshalb als Übergangsregelung einen Abfederungsmechanismus für Härtefälle.

Weiteres Vorgehen

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, bis Ende August zu den Anträgen der Kommission Kultur Stellung zu nehmen. Nach der Auswertung der Eingaben werden die Leistungsverträge mit den Institutionen, dem Kanton und den Standortgemeinden konkret ausgehandelt. Es folgt das Beschlussverfahren. Für die Regionsgemeinden ist die Beschlussfassung an der ausserordentlichen Regionalversammlung im März 2019 geplant, mit anschliessender Referendumsfrist. Der erste Kulturvertrag 2020–2023 – jener mit Konzert Theater Bern – wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten, die übrigen am 1. Januar 2020.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website der RKBM abrufbar: www.bernmittelland.ch

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland:

  • Benjamin Marti, Präsident Kommission Kultur RKBM, Telefon 079 676 46 43, erreichbar am 30. Mai 2018 von 11.00–11.30 Uhr und von 13.30–16.30 Uhr.
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