RGSK 2025 auf der Zielgeraden

Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025 steht kurz vor dem Abschluss: Am 11. September 2025 wird die Regionalversammlung über das Schlüsselprojekt der RKBM befinden. Ziel des strategischen Planungsinstruments ist es, die räumliche Entwicklung und den Verkehr in der Region koordiniert, nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten. Als regionaler Richtplan schafft es einen verbindlichen Rahmen für die Ortsplanungen der 74 Mitgliedsgemeinden.

Die Entwicklung des RGSK ist eine ressourcenintensive Daueraufgabe der RKBM: Mit dem RGSK 2025 legt die Regionalkonferenz bereits das vierte Konzept seit ihrem Start 2010 vor. Die hohe Kadenz ist der engen Verknüpfung des RGSK mit dem Agglomerationsprogramm (AP) des Bundes geschuldet: Das RGSK bildet als behördenverbindlicher Richtplan die Grundlage des AP. Dieses Programm, das im Vier-Jahres-Rhythmus zu aktualisieren ist, ist für die Region von grosser Relevanz. Es sichert den Agglomerationsgemeinden bedeutende Bundesgelder für die Finanzierung ihrer Verkehrsinfrastruktur.

Planbeständigkeit und Verlässlichkeit

Primäre Aufgabe des RGSK ist es, die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung sorgfältig aufeinander abzustimmen und so die Region als lebenswerten Raum und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu stärken. Als regionaler Richtplan ist das Konzept ein beständiges und langfristig ausgerichtetes Instrument. Das aktuelle RGSK führt die Kerninhalte des Vorgängerkonzepts von 2021 weiter. Neue thematische Schwerpunkte werden nur ganz gezielt gesetzt.

Fokusräume: hohe Entwicklungsdynamik

Eine zentrale Neuerung im RGSK 2025 ist die Vertiefung des im RGSK 2021 entworfenen Konzepts der Fokusräume mit hoher Entwicklungsdynamik: In diesen Räumen wird ein deutliches Wachstum an Bevölkerung und Arbeitsplätzen erwartet. Ausserdem befinden sich dort zentrale Infrastrukturausbauprojekte sowie wichtige Verkehrsdrehscheiben. Die RKBM strebt in den Fokusräumen eine optimale Koordination zwischen Gemeinden, Kanton und Bund an.

Konsequente Siedlungsentwicklung nach innen

Auch das RGSK 2025 setzt im Bereich Siedlung auf eine konsequente Innenentwicklung, da Neueinzonungen nur noch eingeschränkt möglich sind. Es gilt, das vorhandene Siedlungspotenzial – schlecht genutzte Bauzonen, Baulücken oder Siedlungsbrachen – optimal auszuschöpfen.

Landschaft: Umfassende Überarbeitung

Viel Energie investierte die RKBM in die Überarbeitung der Landschaftsmassnahmen. So entwickelte sie das von den Gemeinden der Kernagglomeration initiierte und vom Bund als Modellvorhaben unterstützte «Grüne Band» weiter. Zudem schuf sie zusätzliche Landschaftsschongebiete und überführte sieben bisherige teilregionale Landschaftsrichtpläne ins RGSK. Neu werden Klimaanpassung und Biodiversität als Querschnittsthemen behandelt.

Im Bereich Verkehr wurde besonderes Augenmerk auf die Einbindung der Verkehrsdrehscheiben ins Konzept gelegt. An diesen Hubs will die RKBM Pendlerströme bündeln und auf flächeneffiziente Verkehrsträger verlagern.

Beschluss am 11. September 2025

Die Regionalversammlung wird am 11. September 2025 in Köniz über das RGSK 2025 entscheiden, ehe das Konzept dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung vorgelegt wird. Das AP5 ist bereits zwei Schritte weiter: Die Regionalversammlung hat das Programm am 24. April 2025 einstimmig verabschiedet. Am 20. Juni 2025 hat der Kanton Bern das AP5 gemeinsam mit den weiteren fünf Berner Agglomerationsprogrammen beim Bund eingereicht.

Weiterführende Informationen zum RGSK 2025 finden Sie hier.

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