Kulturverträge 2028–2031: Der Prozess hat begonnen

Gut ein Jahr ist es her, seit die Leistungsverträge 2024–2027 mit den 15 regional bedeutenden Kulturinstitutionen in Kraft traten: Und schon beginnt der Aushandlungsprozess für die Kulturverträge erneut. Am 12. November 2024 ist die Umfrage zu den Nominations- und Streichungsanträgen für die kommende Vertragsperiode 2028–2031 gestartet: Die Regionsgemeinden haben bis zum 31. März 2025 Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen und gegebenenfalls ein Nominationsdossier einzureichen.

Regional bedeutende Kulturinstitutionen werden von der Standortgemeinde, den übrigen Regionsgemeinden und dem Kanton gemeinsam mit einem Betriebsbeitrag unterstützt. Die Kulturinstitution wird auf die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen (KKFV) aufgenommen und erhält einen vierjährigen Leistungsvertrag. Damit eine Kulturinstitution für eine Nomination in Frage kommt, muss sie eine regionale Bedeutung und Ausstrahlung haben und weitere Voraussetzungen erfüllen (siehe FAQ und kantonales Merkblatt).

Die aktuelle Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen 2024–2027 hat eine bewegte Geschichte hinter sich: Eine Institution wurde auf Antrag der Standortgemeinde, eine zweite auf Antrag der Kommission Kultur gestrichen. Eine dritte war bereits auf die Liste aufgenommen worden, verzichtete dann jedoch vor dem Hintergrund der Umstellung auf einen erfolgreichen Ganzjahresbetrieb auf ihren Kulturvertrag. Eine vierte Institution musste kurz vor Vertragsbeginn ihre Türen für immer schliessen. Dafür verzeichnete die Liste zwei Neuzugänge. Somit blieb die Anzahl von 15 gelisteten Kulturinstitutionen gegenüber der Vertragsperiode 2020–2023 stabil.

Umfrage läuft

Nun beginnt der Aushandlungsprozess erneut: Alle Gemeinden der Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM werden mittels Online-Fragebogen befragt, ob sie eine Kulturinstitution aus ihrer Gemeinde für die Liste der Kulturinstitutionen 2028–2031 von regionaler Bedeutung nominieren möchten. Standortgemeinden von Kulturinstitutionen, welche bereits auf der Liste geführt sind, werden zudem gefragt, ob ihre Kulturinstitution von der Liste gestrichen werden soll. Die Rückmelde- und Eingabefrist läuft bis zum 31. März 2025.

Unter Beachtung formaler, qualitativer und kulturpolitischer Kriterien und unter Berücksichtigung möglicher finanzieller Auswirkungen evaluieren die Kommission Kultur der RKBM und das Amt für Kultur die Umfrageresultate. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons (BKD) legt die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen 2028–2031 den Regionsgemeinden im Dezember 2025 zur Konsultation vor. Über eine allfällige Änderung der Liste entscheidet der Regierungsrat abschliessend im Mai 2026.

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