Kulturfabrikbiglen gewinnt Zeit

Die Kulturfabrikbiglen stellt ihren Betrieb per Ende Dezember 2023 ein – kurz bevor der vierjährige Leistungsvertrag für die Periode 2024–2027 mit der Gemeinde Biglen und weiteren Standortgemeinden, dem Kanton und der Regionalkonferenz Bern-Mittelland in Kraft tritt. Die nächsten Schritte stehen fest: Der Verein verzichtet auf den Betriebsbeitrag 2024. Bis Ende März nächsten Jahres soll er abschliessend klären, ob er sich in der Lage sieht, den Leistungsvertrag ab 2025 noch anzutreten.

Der Regierungsrat nahm die Kulturfabrikbiglen im Juni 2022 auf die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen auf. In der Folge wurde mit dem Verein Kulturfabrikbiglen, der die Institution betreibt, ein vierjähriger Leistungsvertrag abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 hätte der Verein auf einen gemeinsam von den Standortgemeinden, dem Kanton und der Region Bern-Mittelland geleisteten Betriebsbeitrag in der Höhe von 80’000 Franken zählen können.

Der Vereinsvorstand hat im September 2023 entschieden, den Betrieb des Kulturhauses per Ende Dezember 2023 – also noch vor dem Inkrafttreten des Leistungsvertrags – einzustellen. Vor dem Hintergrund der ungewissen Zukunft des Vereins wollen die Beitragsgeberinnen dem Vorstand bis Ende März 2024 Zeit verschaffen, die nächsten Entwicklungsschritte weitsichtig planen zu können. Der Verein verzichtet auf den ersten Betriebsbeitrag für das Jahr 2024. Damit wird für keine der Vertragspartnerinnen nächstes Jahr eine Leistung fällig.

Interessierte gesucht

Bis Ende März 2024 erhalten Interessierte nun Gelegenheit, die Verantwortung für die Vereinsstrukturen zu übernehmen. Mit einem Businessplan müsste der Verein unter neuer Führung den Vertragspartnerinnen belegen, dass er den Betrieb sicherstellen und die Leistungen zukünftig erbringen kann. Unter diesen Bedingungen wären eine Fortführung des Leistungsvertrags und eine erstmalige Auszahlung des Betriebsbeitrags im Jahr 2025 möglich.

Gelingt es dem Verein bis zu diesem Zeitpunkt nicht, eine personell und finanziell tragbare Lösung aufzuzeigen, wird der Kanton eine Streichung der Kulturfabrikbiglen von der Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen in die Wege leiten. Gleichzeitig wird der Leistungsvertrag mittels einer Aufhebungsvereinbarung rückwirkend auf den 1. Januar 2024 widerrufen.

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