RGSK 2025 / AP5: Stärkere integrale Ausrichtung

Bewährtes bleibt: Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025 wird sich wie bereits das RGSK 2021 an der Struktur des Agglomerationsprogramms (AP) orientieren und die Bausteine Situationsanalyse, Handlungsbedarf, Zukunftsbild, Strategien und prioritäre Massnahmen enthalten. Was ändert sich? Die RKBM legt noch stärker Wert auf eine integrale Ausrichtung: Der Handlungsbedarf in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft soll im konkreten Raum und nicht primär nach Themen aufgezeigt werden. Weiter schärfen wird die RKBM das Konzept der Fokusräume. Die bisherigen Fokusräume werden überprüft und in der Darstellung differenziert.

Bei den Massnahmen setzt die RKBM auf Kontinuität. Im Vordergrund der Arbeiten stehen Aktualisierung und Weiterentwicklung – und nicht die Neuaufnahme. Qualitative Elemente von Freiräumen und öffentlichen Räumen werden bei den Massnahmen eine grössere Rolle spielen.

In der Situations- und Trendanalyse wird die RKBM herleiten, wo ab wann Verkehrskapazitäten fehlen und ausgebaut werden müssen, um die gewünschte kompakte Siedlungsentwicklung erreichen zu können. Der Handlungsbedarf soll neu im konkreten Raum verortet werden. Zahlreiche laufende Projekte und Vorarbeiten der Fachbereiche Raumplanung und Verkehr werden in das RGSK/AP einfliessen.

Das für das RGSK 2021 entworfene Zukunftsbild wird nur leicht angepasst. Bei den Strategiekarten kommen einzelne neue Karten hinzu. Umfassend überprüfen wird die RKBM den Kartenband. Es gibt zudem – wie von den Gemeinden in der öffentlichen Mitwirkung zum RGSK 2021 häufig gewünscht – wieder ein WebGIS.

Ausschreibung läuft

Vom 21. Dezember 2022 bis zum 13. März 2023 läuft die Ausschreibung für die Planerwahl im offenen Verfahren. Sie ist auf der elektronischen Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, simap.ch, aufgeschaltet. Gesucht wird ein Anbieter oder eine Anbietergemeinschaft, welche die Themen Siedlung, Verkehr und Landschaft integriert bearbeitet.

Die Anforderungen an die Offerten sind hoch – erwartet werden konzeptionelle Vorschläge in Text und Skizzen sowie organisatorische Nachweise. Für die Umsetzung dieser Vorschläge steht eine im Vergleich zu den Vorgängergenerationen hohe Gesamtsumme von 820’000 Franken zur Verfügung. Die Kommissionen Raumplanung und Verkehr entscheiden Ende April über die Vergabe. Mitte Mai findet der Kick-off mit dem gewählten Anbieter statt.

Kontaktpunkte zu Gemeinden

Die Regionsgemeinden werden mehrfach in den Erarbeitungsprozess einbezogen – ein Überblick:

  • Umfrage Stand Massnahmen im Februar/März 2023: Die RKBM führt im Februar/März bei den Gemeinden und Massnahmenträgern eine erste Umfrage zum Umsetzungsstand ihrer Massnahmen aus dem RGSK 2021 und AP4 durch: Welche Massnahmen haben eine genügende Planungsreife, damit sie im AP5 als «A»-Massnahme eingegeben werden können? Welche Massnahmen können festgesetzt werden? Von welchen Einzonungswünschen nehmen die Gemeinden Abstand? Gibt es bei den Massnahmen Material zu Freiraumqualitäten und Qualitäten im öffentlichen Raum?
  • Öffentliche Mitwirkung Dezember 2023 bis März 2024: Zu den behördenverbindlichen Teilen des RGSK 2025 findet im kommenden Winter eine öffentliche Mitwirkung statt. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Informationen zu den weiterentwickelten Massnahmen einzugeben.
  • Umfrage Januar 2025 (Stichtag ARE): Diese weitere Umfrage beschränkt sich auf die Massnahmen des Agglomerationsprogramms. Den Gemeinden wird nochmals Zeit gegeben, den Planungs- und Umsetzungsstand der AP-Massnahmen zu aktualisieren. Ziel dieser Umfrage ist es, gegenüber dem ARE den Nachweis genügender Planungsreife von «A»-Massnahmen und eines guten Umsetzungsstands älterer Massnahmen erbringen zu können.
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