Listenempfehlung für die nächste Leistungsvertragsperiode

Die Gemeinden der Region Bern-Mittelland hatten von November 2020 bis März 2021 die Möglichkeit, die bestehende Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen zu prüfen. Die Kommission Kultur hat die eingereichten Aufnahme- und Streichungsanträge der Standortgemeinden sowie Rückmeldungen der Regionsgemeinden ausgewertet. Basierend auf den Umfrageresultaten und den aktuellen kultur-, regional- und finanzpolitischen Entwicklungen hat sie Ende August 2021 eine Empfehlung zur Listeanpassung zuhanden der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) abgegeben.

Im Rahmen der Listenumfrage haben die jeweiligen Standortgemeinden insgesamt vier Kulturinstitutionen zur Aufnahme und eine Kulturinstitution zur Streichung beantragt.

Die Kommission Kultur hat die Kulturfabrik Biglen unter der Bedingung eines Mindestbetriebsbeitrags für die Listenaufnahme vorgeschlagen, um die finanzielle Zukunft der Institution zu sichern. Sie stellte diese finanzielle Bedingung, weil mit dem von der Standortgemeinde ursprünglich angesuchten tripartiten Betriebsbeitrag für die Institution eine beträchtliche Finanzierungslücke bestanden hätte. Leider musste die Kommission ihre Empfehlung für die Kulturfabrik Biglen widerrufen, da die Standortgemeinde diese Bedingung – trotz Bemühungen um ein «Mehrere-Standortgemeinde-Modell» – nicht erfüllen konnte.

Die Kommission Kultur empfiehlt der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons (BKD) deshalb folgende drei Kulturinstitutionen zur Aufnahme auf die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen:

  • Bären Buchsi (Gemeinde Münchenbuchsee)
  • Heitere Fahne / Kollektiv Frei_Raum (Gemeinde Köniz und Stadt Bern, gemeinsame Finanzierung im «Mehrere-Standortgemeinden-Modell» gemäss KKFG, Art. 27)
  • Puppentheater Bern (Stadt Bern)

Die Kommission Kultur spricht zwei Streichungsempfehlungen aus:

  • Berner Kammerorchester (Stadt Bern): Die Standortgemeinde Stadt Bern hat für das Berner Kammerorchester eine Streichung beantragt, weil ein Orchesterfördermodell in Planung ist. Die Kommission Kultur folgt diesem Antrag und spricht eine Streichungsempfehlung aus.
  • Reberhaus Bolligen (Gemeinde Bolligen): Das Reberhaus Bolligen befindet sich seit der ersten Leistungsvertragsperiode auf der Liste. Für die Periode 2024–2027 wurden vergleichbare Kulturinstitutionen vorgeschlagen, welche die kantonalen Kriterien zur Bestimmung der regionalen Bedeutung besser erfüllen. Die Kommission Kultur empfiehlt das Reberhaus Bolligen daher zur Streichung von der Liste.

Die Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung ist nicht statisch, sondern trägt durch die Möglichkeit von Neuaufnahmen und Abgängen den aktuellen kultur-, regional- und finanzpolitischen Entwicklungen Rechnung.

Konsultation ab Januar 2022

Im Januar 2022 wird die BKD die gemeinsam mit der Kommission Kultur angepasste Liste den Regionsgemeinden zur Konsultation vorlegen. Die Konsultation läuft bis im März 2022. Über die definitive Listenanpassung entscheidet der Regierungsrat nach Auswertung der Konsultationsantworten im Mai 2022.

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