«Feuer im Dach» vermeiden – Photovoltaik und Brandschutz

Um die Risiken eines Hausbrandes zu minimieren, ist es bei Photovoltaikanlagen zentral, dass diese fachgerecht montiert sind und den Brandschutzvorschriften entsprechen. Für die Feuerwehr ist es hilfreich, wenn die spannungsführenden Bauteile dokumentiert und mit Warnklebern gekennzeichnet sind.

Brennt die sommerliche Sonne vom Himmel, kommt hier und dort der Gedanke auf, diese spürbare Energie auch für die Stromproduktion zu nutzen. Wer auf dem Dach oder an der Fassade eine Photovoltaikanlage installieren möchte, zieht am besten eine Fachperson bei, welche die Eignung und die Risiken professionell beurteilen kann.

Schon früh an den Brandschutz denken

Für Photovoltaik (PV) gelten bei der Planung, beim Bau und Betrieb der Anlage die Brandschutzvorschriften des Kantons sowie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF. Es lohnt sich deshalb, bereits bei der Projektierung einer PV-Anlage mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Mit welchen Sicherungsmassnahmen eine Solaranlage ausgerüstet werden muss, hängt von der Situation vor Ort ab.

Es gelten folgende Grundsätze:

  • Solaranlagen dürfen auf Flach- oder Steildächern ohne zusätzliche Brandschutzmassnahmen installiert werden, sofern die äussere Schicht der Solaranlage nicht brennbar ist und das Dach den gültigen Brandschutzvorschriften entspricht.
  • Ein Gebäude wird durch eine PV-Anlage nicht blitzschutzpflichtig. Jedoch ist bei bereits bestehendem Blitzschutz wichtig, dass die Solaranlage korrekt in das Blitzschutzsystem eingebunden wird.

Empfohlen wird zugleich:

  • Leitungen vom Solarpanel zum Wechselrichter (Geräte, welche den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln und so die Einspeisung ins Netz ermöglichen) mit einem erhöhten Schutz ausführen, damit Klein- oder Nagetiere keine Schäden verursachen.
  • Leitungen aussen am Gebäude doppelt isolieren.
  • Wechselrichter möglichst nahe bei am Solarpanel montieren, damit die Leitungen kurz sind.

Für die Sicherheit einer PV-Anlage ist zentral, dass sie nach dem neusten Stand der Technik, vorschriftsgemäss und professionell montiert wird. Wichtig ist auch, dass hochwertige Anlagekomponenten eingesetzt werden.

Feuerwehr darf nicht behindert oder gefährdet werden

Kommt es bei einem Gebäude mit einer Photovoltaikanlage zu einem Brand, ist es für den Einsatz der Feuerwehr von grosser Bedeutung, dass sie darüber im Bild ist, was sie erwartet, und sie dann auch vor Ort richtig handeln kann. Grundsätzlich stellen Photovoltaikanlagen für Feuerwehren nicht eine Gefahr dar, mit der sie nicht umgehen könnten.

Damit die Feuerwehr bei ihrer Arbeit jedoch nicht behindert oder gar gefährdet wird, sind verschiedene Massnahmen hilfreich:

  • Im Idealfall verfügt die Feuerwehr bereits über eine Dokumentation, aus der ersichtlich ist, wo die spannungsführenden Bauteile der PV-Anlage installiert sind. Mit der Feuerwehr sollte vorgängig geklärt werden, welche Informationen sie genau benötigt.
  • Eine fachgerechte Kennzeichnung der Anlagenbestandteile mit Warnklebern erleichtert die Arbeit der Feuerwehr im Ernstfall. Der Verband Swissolar stellt verschiedene Warnkleber zur Verfügung.

Der Schweizerische Feuerwehrverband hat zum Thema PV und Brände eine informative Übersicht publiziert (Auszug), in der er gewisse Annahmen und Behauptungen klärt:

  • Behauptung: «Brennende PV-Module setzen hochgiftige Gase frei.»
    Gilt nur für hocheffiziente Photovoltaik aus der Raumfahrt, diese kommt auf Hausdächern nicht zur Anwendung.
  • Behauptung: «Photovoltaik arbeitet mit Hochspannung und darf nicht gelöscht werden.»
    Nein, Photovoltaik arbeitet mit Gleichstrom bis maximal 1000 Volt. Gleichstrom unter 1500 Volt ist Niederspannung und darf mit Sprühstrahl und einem Meter Mindestabstand gelöscht werden. Bei Vollstrahl sind fünf Meter Mindestabstand einzuhalten.
  • Behauptung: «Dächer mit Photovoltaik sind sehr einsturzgefährdet.»
    PV-Module sind leicht und nur eine kleine Zusatzlast. Ausser bei Industrie-Leichtbaudächern ändern sie an der Statik so gut wie nichts.
  • Behauptung: «Bei Anlagen ohne Gleichstrom-Trennschalter steht der Wechselrichter dauernd unter Strom.»
    Wechselrichter für die Netzeinspeisung stellen ihren Betrieb automatisch ein, sobald sie vom Netz getrennt werden. 
  • Behauptung: «Überflutungen von Wechselrichtern sind extrem gefährlich.»
    Die entstehende Wasserstoffmenge ist meist gering. Wasserstoff verflüchtigt sich äusserst schnell, Gefahr besteht vorwiegend in Räumen ohne Durchlüftung.
  • Behauptung: «Mondlicht oder die Schadenplatzbeleuchtung können lebensgefährliche Ströme entstehen lassen.»
    Bei Mondlicht definitiv nicht möglich, bei Schadenplatzbeleuchtung äusserst unwahrscheinlich.
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