Bis Mitte Mai 2020 lief die öffentliche Mitwirkung zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2021 und Agglomerationsprogramm 4. Generation (AP 4). Rund die Hälfte der insgesamt 130 Eingaben stammt von Gemeinden. Erstmals beteiligte die RKBM diese stark am Erarbeitungsprozess: In zwei Workshops in jedem Sektor wurden das Zukunftsbild 2040 und kommunale Anliegen diskutiert – mit positivem Effekt: Unter den Gemeinden herrscht ein grosses bis sehr grosses Einverständnis mit den Inhalten. Kritik gab es am Umfang der Planung und am Verzicht auf das WebGIS.
Bei der Raumplanung zeigt sich, dass der 2013 mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes erfolgte Paradigmenwechsel zur Innenentwicklung auch in der Region Bern-Mittelland breit mitgetragen wird. Die Region nimmt nur in zentralen Lagen einzelne neue Einzonungen als Regionale Vorranggebiete auf. Der Schwerpunkt liegt bei der Umstrukturierung im Bestand. Bei den Mitwirkenden stösst dies auf Zustimmung – vergleichsweise selten gibt es weitere Wünsche.
Gemeinden, Parteien und Organisationen regen bei einigen Themenbereichen ein Engagement der Region an: Entwicklung einer regionalen Klimastrategie, regionale Kompensation von Fruchtfolgeflächen, regionale Planung von Sportanlagen und Definition regionaler Industrie- und Gewerbezonen. Die RKBM nimmt den Ball auf. In vier neuen Massnahmenblättern gibt sie sich den Auftrag, in diesen Bereichen Projekte auszulösen – analog zum Pilotprojekt «Innenentwicklung – Potenziale aktivieren!», das aus einem Massnahmenblatt im RGSK II hervorgegangen ist.
Die Gemeinden stimmen dem Zielbild und den Strategien im Bereich Verkehr grösstenteils zu. Für den A-Horizont des AP 4 (2024–2027) sehen die RKBM und die Agglomerationsgemeinden Verkehrsmassnahmen in der Höhe von rund 420 Millionen Franken vor. Folgende Massnahmen stehen im Fokus – und werden in der öffentlichen Mitwirkung auch begrüsst:
Bis Ende August arbeitet die RKBM die angenommenen Anträge in die Massnahmenblätter ein und beantwortet im Mitwirkungsbericht die Eingaben. Am 31. August 2020 reicht sie das RGSK 2021 / AP 4 sowie den Mitwirkungsbericht beim Kanton zur Vorprüfung ein. Anfang 2021 erhält die RKBM den Vorprüfungsbericht vom Kanton zurück, um bis im April das Genehmigungsdossier aufzubereiten. Im Juni 2021 wird die Regionalversammlung über das Konzept befinden. Mit der Genehmigung des RGSK 2021 / AP 4 durch den Kanton ist im Winter 2021 zu rechnen.