Vernehmlassung zu den Kulturverträgen

Von Ende Mai bis Ende August 2018 führte die Kommission Kultur bei den Gemeinden eine Vernehmlassung zu den finanziellen Eckwerten und zum Finanzierungs­schlüssel der Kulturverträge 2020–2023 durch. Nun wertet sie die zahlreich eingegangenen Stellung­nahmen aus.

Die Vernehmlassung zu den Kulturverträgen 2020–2023 stiess auf ein grosses Interesse und schürte auch einige Emotionen. 68 der 80 RKBM-Gemeinden haben ihre Stellungnahme zu den beiden Fragen der Kommission Kultur eingereicht.

Beitragshöhen: Zustimmung im Verhältnis 2:1

Bei den Betriebsbeiträgen beantragte die Kommission Kultur eine Erhöhung um insgesamt 2,8 Prozent. Dieser Antrag erhielt Zuspruch von 36 Gemeinden mit 153 Stimmen (davon 45 der Stadt Bern, die an der Regionalversammlung als Standortgemeinde aber nicht wird mitabstimmen dürfen); 29 Gemeinden mit 48 Stimmen lehnten ihn ab; 3 Gemeinden mit 6 Stimmen enthielten sich.

Die ablehnenden Gemeinden forderten eine Plafonierung bei der Anzahl Institutionen und beim Total der Beiträge. Die Anzahl und Art der Institutionen, die gemeinsam mit Kanton und Standortgemeinden unterstützt werden sollen, stand in dieser Vernehmlassung allerdings nicht zur Debatte, sondern war Gegenstand einer Konsultation der kantonalen Erziehungsdirektion im letzten Winter.

Einzige Institution, die von einigen Gemeinden namentlich erwähnt wurde, ist die mit Abstand grösste: Konzert Theater Bern (KTB). Nachdem mitten in der Vernehmlassungsfrist die Trennung von Intendant Stephan Märki publik wurde, trafen einige Stellungnahmen ein, die sich explizit gegen eine Erhöhung bei KTB wandten.

Umstrittener Finanzierungsschlüssel

Die Kommission Kultur schickte einen aktualisierten Finanzierungsschlüssel in die Vernehmlassung. Er regelt, wie die anfallenden Betriebsbeiträge auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden sollen. 32 Gemeinden mit 142 Stimmen (davon 45 der Stadt Bern) befürworten die Aktualisierung, 33 Gemeinden mit 62 Stimmen sprachen sich dagegen aus, 3 Gemeinden mit 3 Stimmen enthielten sich.

Am meisten Ablehnung rief erwartungsgemäss die Neueinteilung von 21 bisher als ländlich geltenden Gemeinden hervor. Gemäss aktueller Definition des Bundesamts für Statistik (BFS) gelten sie neu als Agglomerationsgemeinden. Diese Einteilung, die in einigen Fällen nicht dem Selbstbild der Gemeinde entspricht, führt zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung der betroffenen Gemeinden. Um dem entgegenzuwirken und den Übergang verträglicher zu gestalten, schlug die Kommission einen Abfederungsmechanismus vor. Dieser entfaltete in der Vernehmlassung allerdings kaum eine spürbare Wirkung.

In einigen Stellungnahmen wurde zudem gefordert, die fehlende Anbindung ans ÖV-Netz in den Abendstunden zu berücksichtigen.

Auswertungsbericht per Mitte Oktober

Die Kommission Kultur wertet die Stellungnahmen nun auch qualitativ aus. Der Auswertungsbericht und allfällige Schlüsse daraus sind per Mitte Oktober zu erwarten. Die Regionalversammlung wird am 14. März 2019 über die Kulturverträge 2020–2023 befinden.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen