Kein Verzicht auf den Bildungscampus Burgdorf

Der Grosse Rat befasst sich in der Wintersession mit der «Priorisierung des gesamtstaatlichen Investitionsbedarfs». Die drei Regionalkonferenzen Oberland-Ost, Emmental und Bern-Mittelland unterstützen im Grundsatz die Variante 2 des Regierungsrates, die eine Neuverschuldung von maximal 750 Millionen Franken vorsieht. Gleichzeitig setzen sie sich dafür ein, dass das Projekt «Bildungscampus Burgdorf» weitergeführt wird.

Aufgrund des stark steigenden Investitionsbedarfs im Kanton Bern hat der Regierungsrat eine Priorisierung vorgenommen. In seinem Bericht vom 21. August 2024 schlägt er zur Reduktion der Neuverschuldung zwei Varianten vor: Variante 1 mit einer Neuverschuldung im Zeitraum 2022 bis 2031 von 500 Millionen Franken und – von ihm favorisiert – Variante 2 mit einer Neuverschuldung von 750 Millionen Franken. Auch die Variante 2 enthält zahlreiche schmerzhafte Entscheide für die Regionen: Allein im Hochbau ist ein Verzicht auf 13 Projekte vorgesehen, 9 weitere Vorhaben werden zeitlich verschoben. Dazu kommt eine Vielzahl von Priorisierungsmassnahmen in den übrigen Clustern.

Die drei Regionalkonferenzen unterstützen die Variante 2 des Regierungsrates. Dennoch weisen sie im Hinblick auf die Debatte im Grossen Rat auf einige Punkte hin, die bei der Priorisierung der Investitionen berücksichtigt werden sollten und eine vertiefte Betrachtung verdienen. Diese Einschätzung gründet auf fachlichen und regionalpolitischen Überlegungen – und ist nicht parteipolitisch motiviert.

Überzeugender Standortkompromiss

2016 hat der Grosse Rat nach jahrelangem Hin und Her in der Standortfrage der Berner Fachhochschule (BFH) beschlossen, dass die Technische Fachschule (TF) Bern anstelle der BFH ins Gsteig-Areal in Burgdorf ziehen soll. Dieser Standortkompromiss, für den sich die Regionen tatkräftig eingesetzt haben, machte alle Beteiligten zu Gewinner:innen: Die BFH konzentriert ihre Standorte in neuen Campus in Biel und Bern, Burgdorf erhält als Kompensation einen Bildungscampus mit TF und erweitertem Gymnasium. Sowohl für den Architekturwettbewerb wie auch für die Projektierung stellte sich das Kantonsparlament mit grosser Mehrheit hinter den Campus in Burgdorf und bewilligte die notwendigen Kredite. Diese Versprechen und Entscheide müssen einen Wert haben. Der Verzicht auf den Bildungscampus Burgdorf ist nicht hinnehmbar.

Bildung und Kultur nicht gegeneinander ausspielen

Nicht nur in der Bildung ist der kantonale Investitionsbedarf in die Infrastruktur hoch. Auch bei den zwei grossen Kulturinstitutionen Bernisches Historisches Museum (BHM) und Kunstmuseum Bern stehen in den nächsten Jahren dringende Sanierungen an. Beide Sanierungsprojekte befinden sich schon lange in der Planung. Die drei Regionalkonferenzen nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die beantragte Kredithöhe für diese Kulturhäuser ohne Kürzungen in die Investitionsplanung aufgenommen hat. BHM und Kunstmuseum haben eine Ausstrahlung weit über den Kanton Bern hinaus und sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Ein vielseitiges und reiches Kulturangebot trägt massgeblich zur Attraktivität des Kantons und Lebensqualität der Bevölkerung bei. Umso wichtiger ist es, Bildung und Kultur in der nun folgenden Spardebatte nicht gegeneinander auszuspielen.

Sparen auf Kosten der Verkehrssicherheit?

Unter den «Priorisierungsmassnahmen in den übrigen Clustern» sind mehrere Infrastrukturvorhaben aus den Agglomerationsprogrammen (AP) des Bundes aufgelistet, die um mindestens zwei oder mehr Jahre verschoben werden sollen. Viele dieser Massnahmen dienen der Verkehrssicherheit (Schulwegsicherheit, Aufhebung von Unfallschwerpunkten) oder verträglicheren Gestaltung des Strassenraums – und sind deshalb für die betroffenen Gemeinden von hoher Bedeutung. Bei längeren Projektverzögerungen laufen die Regionen überdies Gefahr, Wirkungspunkte in der Bewertung durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zu verlieren und dadurch weniger Bundesmittel zu erhalten.

Die Finanzkommission des Grossen Rates beantragt gegen den Willen der Regierung, den Kantonsbeitrag an die Gleissanierung der Tramachse Fischermätteli in Bern zu streichen. Damit stiesse der Grosse Rat nicht nur einen klaren Volksentscheid um. Das Tram steht als Verkehrsmittel für eine aufwärtskompatible, barrierefreie Mobilität. Die Aufhebung des Tramasts hätte grosse Auswirkungen auf das ÖV-Netz in der Kernagglomeration Bern: Das künftige Tram Bern–Ostermundigen müsste im Raum Bahnhof/Hirschengraben wenden und würde den Fuss-, Velo- und Werkverkehr im bereits heute stark beanspruchten Gebiet noch zusätzlich behindern.

Kontakt und weitere Auskünfte durch die Regionalkonferenzen:

  • Michael Bürki, Präsident Geschäftsleitung Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Telefon 079 375 16 15
  • Peter Aeschimann, Präsident Geschäftsleitung Regionalkonferenz Oberland Ost, Telefon 079 208 99 09
  • Jürg Rothenbühler, Präsident Geschäftsleitung Regionalkonferenz Emmental, Telefon, 034 461 80 28
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