Die 27. Regionalversammlung beschloss heute Donnerstag in Köniz die Leistungsverträge 2020–2023 mit den 15 Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung. Auch verabschiedete sie das Regionale Förderprogramm 2020–2023 der Regionalpolitik.
Zwischen 82 und 90 Prozent Zustimmung: Die 59 anwesenden Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten genehmigten die Kulturverträge 2020–2023 deutlich. Der Kommission Kultur ist es gelungen, in diesem komplexen Geschäft eine tragfähige und austarierte Lösung zu erarbeiten. Die 15 regional bedeutenden Institutionen – ab 2020 zählen auch das Swiss Jazz Orchestra und das Schlossmuseum Jegenstorf dazu – können gestärkt in die neue Vertragsperiode starten.
Die Regionsgemeinden steuern neu 6,16 Millionen Franken pro Jahr an die Betriebsbeiträge bei. Darin eingerechnet sind Beitragserhöhungen bei sieben Kulturinstitutionen. Der Kostenanteil der Regionsgemeinden an den Beiträgen beträgt unverändert 12 Prozent. Insgesamt werden die Kulturinstitutionen jährlich mit 52 Millionen Franken unterstützt.
Der Gesamtbeitrag fällt gegenüber der laufenden Periode um 2,8 Prozent höher aus. Dennoch sinkt der Pro-Kopf-Beitrag für die Regionsgemeinden durchschnittlich um 1,3 Prozent. Der Grund dafür liegt im Bevölkerungswachstum in den letzten vier Jahren. Für die Aufteilung der Kosten unter den Gemeinden wird ein neuer differenzierter Finanzierungsschlüssel verwendet.
Ein Antrag der Gemeinde Kriechenwil, die Leistungsverträge linear um 2,8 Prozent zu kürzen, wurde mit 114 zu 18 Stimmen abgelehnt.
Die Regionalversammlung wählte zudem einstimmig die neue Leiterin Kultur Stadt Bern, Franziska Burkhardt, in die Kommission Kultur. Burkhardt übernimmt die Nachfolge von Veronica Schaller, die Ende Januar 2019 in Pension ging. Weiterer Delegierter der Stadt Bern in der Kommission Kultur ist Stadtpräsident Alec von Graffenried.
Die Teilkonferenz Regionalpolitik, der 55 Gemeinden angehören, verabschiedete einstimmig das Regionale Förderprogramm 2020–2023. Das Programm gibt der Regionalpolitik Bern-Mittelland den Rahmen für ihre Projektförderung vor. Mit den drei Förderschwerpunkten «Erlebnis – Natur – Bewegung», «Erneuerbare Energien» sowie «Wirtschaft – Bildung – Soziales» setzt es auf Kontinuität. Diese drei bereits fürs Vorgängerprogramm definierten Schwerpunkte haben sich in der Praxis bewährt.
Ferner sprach sich die Teilkonferenz einstimmig für die Integration des Fachbereichs Regionalpolitik in die Geschäftsstelle der RKBM aus. Bislang wurde der Bereich im Mandat geführt. Die Kommission Regionalpolitik erhofft sich von der Integration eine Stärkung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit. Die Entwicklung des Regionalen Förderprogramms soll weiterhin in Kooperation mit einem externen Partner erfolgen.
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