Die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM lehnt beide zur Diskussion gestellten Standorte für eine BLS-Werkstätte im Westen von Bern ab: Sowohl bei Chliforst Nord als auch Niederbottigen sind die Standortgebundenheit und der eindeutige Standortnachweis nicht gegeben. Die RKBM ersucht Bund und Kanton, zusätzliche Standorte zu evaluieren. Dabei sind insbesondere auch Synergienutzungen mit anderen Bahngesellschaften zu prüfen.
Bund und Kanton wollen den Sachplan Verkehr des Bundes und den kantonalen Richtplan in einem Schritt anpassen und so die raumplanerischen Voraussetzungen für den Neubau einer BLS-Werkstätte in Berns Westen schaffen. In der öffentlichen Mitwirkung wird der von der BLS AG beantragte Standort Chliforst Nord dem Standort Niederbottigen gegenübergestellt. Gleichzeitig prüft die Begleitgruppe «Werkstätten» auf Wunsch des Regierungsrats die SBB-Anlagen in Biel als neuen Werkstatt-Standort. Die abschliessende Beurteilung – und damit die Standortwahl – werden Bundesrat und Regierungsrat vornehmen. Trotz des offenen Ausgangs des Verfahrens hat die BLS AG bereits die Planungsphase Chliforst Nord gestartet.
Die RKBM unterstützt als Planungsorgan und Vertreterin der Gemeinden in regionalen Mobilitätsfragen die Anliegen und Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) – und damit auch die Realisierung einer S-Bahn-Werkstätte für die BLS. Eine gut ausgebaute Instandhaltungsinfrastruktur ist für die Bewältigung der zukünftigen Nachfrage beim ÖV in der Region unabdingbar. Ein attraktives ÖV-Angebot trägt dazu bei, die Standortqualität der Region Bern-Mittelland zu sichern.
Die RKBM lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme aber die beiden Standorte im Westen von Bern ab – aus raumplanerischer Sicht: Die vorgenommene Standortevaluation und Interessenabwägung ist nicht überzeugend und erfüllt die Anforderungen eines Sachplanverfahrens nicht. So fehlt der notwendige Nachweis der Standortgebundenheit, d. h. der stichhaltige Beleg, dass der (Neu-)Bau einer Werkstätte nicht auch ohne solch erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt – die Beanspruchung von Kulturland und Waldfläche – möglich ist. Alternative Lösungen wie beispielsweise die Mitbenutzung von Werkstätten anderer Bahngesellschaften sind nicht ausreichend untersucht worden.
Die Standortevaluation berücksichtigt den Paradigmenwechsel in der Raumplanung hin zur Siedlungsentwicklung nach innen in keiner Art und Weise. Beide Standorte stehen im Widerspruch zur 2016 vom Grossen Rat beschlossenen Änderung des kantonalen Baugesetzes, die auf den Schutz des Kulturlands und den schonungsvollen Umgang mit Fruchtfolgeflächen ausgerichtet ist.
Die Interessenabwägung, der eine zentrale Rolle bei der Abstimmung von raumwirksamen Nutzungen zukommt, ist zu einseitig aus verkehrstechnischer und betrieblicher Sicht erfolgt. Die Interessen der Raumplanung und Landschaft sind, wenn überhaupt, nur sehr rudimentär abgeklärt worden. Eine überprüf- und nachvollziehbare Gegenüberstellung der verschiedenen Interessen ist nicht dokumentiert.
Für die Regionalkonferenz ist es von zentraler Bedeutung, dass nun Bund und Kanton die Federführung bei der Standortsuche übernehmen und Alternativen prüfen. In ihrer Stellungnahme stellt die RKBM die folgenden Anträge: