Regionalkonferenzen dienen der verbindlichen regionalen Zusammenarbeit der Gemeinden. Sie sind gemeinderechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Einführung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden und der Mehrheit der Stimmberechtigten der betreffenden Region; der Perimeter ist in der Verordnung über die Regionalkonferenzen festgelegt. In der Regionalkonferenz Bern-Mittelland sind 95 Gemeinden zusammengeschlossen, um ihre gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern. Die Organisation gestaltet sich folgendermassen:
Regionalversammlung
Die 95 Gemeindepräsidien bilden die Regionalversammlung. Sie ist das politische Herz der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Die Regionalversammlung ist öffentlich, tagt in der Regel zweimal pro Jahr und fällt verbindliche strategische Entscheide.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung wird aus der Mitte der Regionalversammlung gewählt. Sie bereitet die Sitzungen der Regionalversammlung vor und koordiniert die Tätigkeit der verschiedenen Organe der Regionalkonferenz und der Teilkonferenzen. Sie vertritt die Regionalkonferenz gegen aussen, sorgt für die Information der Öffentlichkeit und stellt die politischen Kontakte zu den Gemeinden, kantonalen Behörden sowie zum Bund und weiteren Partnern sicher.
Kommissionen
Die Kommissionen haben eine wichtige Meinungsbildungsfunktion. Sie tragen die Verantwortung für die fundierte inhaltliche Vorbereitung der Geschäfte der Regionalkonferenz. Sie bearbeiten die Geschäfte zur Entscheidreife, betreuen deren Konsultationsverfahren und unterbreiten der Regionalversammlung ihre Anträge direkt. Ausnahme bildet die Kommission Soziales, die als reines Koordinationsgremium tätig ist.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist die zentrale koordinative und administrative Drehscheibe der Regionalkonferenz Bern-Mittelland. Ihre Aufgaben umfassen die Koordination der einzelnen Fachbereiche, die Administration, die Bereiche Personal, Kommunikation, Finanz- und Rechnungswesen sowie das Controlling und Reporting.