Hoch hinaus
Hochhäuser können sinnvoll zur Stadtentwicklung beitragen. Entscheidend ist, dass die Behörden Spielregeln definieren, Entscheidungen regional koordinieren, Impulse geben und alle Beteiligten für eine qualitative Entwicklung sensibilisiert werden.
Das regionale Hochhauskonzept hat den Status eines regionalen Richtplans und strebt einen hohen Standard für Hochhäuser in der Region Bern an. Er legt die Spielregeln für den Umgang mit Hochhausprojekten behördenverbindlich fest. Grundsätzlich gilt: Hochhäuser gehören in den städtischen Raum. Sie bleiben aber Einzelerscheinungen und sie leisten einen positiven Beitrag an die nachhaltige Stadtentwicklung.
Wirkungsperimeter
Der im Richtplan definierte Wirkungsperimeter umfasst den zusammenhängenden Stadtraum mit den Gemeinden Bern, Köniz, Ittigen, Ostermundigen und Wohlen. Darin werden drei Räume unterschieden:
Die Gemeinden legen im lokalen Verfahren die nötigen Präzisierungen der Entwicklungsräume für Hochhäuser fest. Eine striktere Handhabung durch die Gemeinden ist möglich, eine Lockerung hingegen nur im Rahmen eines regionalen Verfahrens. Die Gemeinden informieren die Region frühzeitig über Hochhausvorhaben. Ein Qualitätsteam aus neutralen Fachpersonen und Vertretern der Region berät die zuständigen Behörden in Verfahrens- und Qualitätsfragen.
Projektstand
Der Richtplan wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Juli 2009 genehmigt und ist seither in Umsetzung. Das Qualitätsteam kam bisher bei den Hochhausprojekten "Bächtelenacker" (Wabern, Gem. Köniz) und "Bären Ostermundigen" zum Einsatz.
Regionales Hochhauskonzept, Richtplan und Handbuch (PDF 3 MB)