Das Energiegesetz setzt einen Akzent auf die sparsame und effiziente Energienutzung und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das neue Kantonale Energiegesetz (KEnG) ist seit 1. Januar 2012 in Kraft. Es regelt die Finanzhilfen an Hauseigentümer, die ihre alten Gebäude anpassen oder besonders energieeffiziente Gebäude neu erstellen. Darin enthalten sind auch Vorschriften zur Umsetzung des eidgenössischen Stromversorgungsgesetzes, zur Stärkung der Gemeindeautonomie im Energiebereich und zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.
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Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland
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3006 Bern
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